Besteuerung von in Luxemburg getätigten Überstunden in Deutschland

Eine inakzeptable und diskriminierende Steuererhöhung!

Ab dem 1. Januar 2024 ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland in Kraft getreten. Im Juni 2023 hieß es hierzu noch im Rahmen des Änderungsprotokolls, dass das neue Doppelbesteuerungsabkommen zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit beitragen wird.

Doch dies ist definitiv nicht der Fall für deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg Überstunden leisten.

Eine Verständigungsvereinbarung vom 11. Januar 2024 beinhaltet diesbezüglich wesentliche Änderungen, die eine Steuererhöhung für deutsche Grenzgänger bedeutet. Da in Luxemburg Überstunden nicht besteuert werden und Deutschland Überstunden als steuerpflichtige Einkünfte ansieht, legt das neue Abkommen fest, dass Überstunden, die in Luxemburg geleistet wurden, in Deutschland besteuert werden, da somit keine Doppelbesteuerung vorliegt. Luxemburg beschenkt also Deutschland mit dem Besteuerungsrecht dieser Überstunden.

Dies betrifft sowohl deutsche Grenzgänger, die nur ein Einkommen aus Luxemburg beziehen, als auch jene die Einkommen aus Luxemburg und Deutschland haben.

Konkret bedeutet dies für das Steuerjahr 2024, dass sowohl der Steuersatz auf eventuelle deutsche Einkünfte steigen wird, da die Überstunden zur Bemessungsgrundlage mitzählen, als auch die Steuerlast insgesamt, da die in Luxemburg geleistete Überstunden nun in Deutschland versteuert werden müssen.

Wie es schon 2017 für verheiratete Grenzgänger bei der damaligen luxemburgischen Steuerreform und für französische Grenzgänger 2021 beim neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich der Fall war, sind es jetzt die deutschen Grenzgänger, die mit einer Steuer-Neuregelung zur Kasse gebeten werden sollen.

Für den LCGB ist diese Steuererhöhung inakzeptabel, sowohl vom Prinzip als auch in der Form wie sie umgesetzt wird.

Ohne Vorwarnung wird das Doppelbesteuerungsabkommen durch die Hintertür einer Verständigungsvereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2024 so umgedichtet, dass die Steuerlast der deutschen Grenzgänger steigt, weil sie Überstunden in Luxemburg leisten.

Dies ist nichts andere als eine Diskriminierung der deutschen Grenzgänger gegenüber allen anderen Arbeitnehmern in Luxemburg, da diese weiterhin keine Steuern auf ihre geleisteten Überstunden zahlen!

Die luxemburgische Regierung beweist somit auf schamlose Art und Weise, dass sie noch immer nicht aus ihren vergangenen Fehltritten eine Lehre gezogen hat und über keinerlei Wertschätzung gegenüber den Grenzgängern verfügt, obwohl diese wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Luxemburgs beitragen!

Der LCGB lehnt solch eine inakzeptable und diskriminierende Steuererhöhung zu Lasten der deutschen Grenzgänger ab und leitet ab sofort Schritte ein, damit diese Ungerechtigkeit vor Ablauf des Steuerjahres 2024 aus der Welt geschaffen wird.

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