Am Donnerstag, den 9. Mai 2024 fallen zwei gesetzliche Feiertage, Christi Himmelfahrt und der Europatag, auf denselben Werktag.
Das Gesetz vom 8. Februar 2024 zur Änderung von Buch II, Titel III, Kapitel II des Arbeitsgesetzbuchs, sieht eine spezifische Regelung für den doppelten gesetzlichen Feiertag am 9. Mai 2024 vor.
Der Arbeitnehmer muss am 9. Mai 2024 arbeiten
Allgemeine Regelung: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf
- seinen normalen Lohn;
- + Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum normalen Stundensatz;
- + 100 % Aufschlag auf den normalen Stundensatz für die tatsächlich geleisteten Stunden.
Besondere Regelung für den doppelten Feiertag: Ein Arbeitnehmer, der mehr als 4 Stunden arbeitet, hat für den 2. Feiertag Anspruch auf 1 Tag Ausgleichsurlaub, der innerhalb von 3 Monaten genommen und gewährt werden muss. (Für einen Arbeitnehmer, der 4 Stunden oder weniger arbeitet, beträgt der Ausgleichsurlaub 1 halben Tag.)
Der 9. Mai 2024 ist ein arbeitsfreier Feiertag für den Arbeitnehmer
Allgemeine Regelung: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf
- seinen normalen Lohn;
- 1 freien Feiertag.
Besondere Regelung für den doppelten Feiertag: Da der Arbeitnehmer normalerweise an diesem Tag hätte arbeiten müssen, hat er Anspruch auf 1 Tag Ausgleichsurlaub für den 2. Feiertag, der innerhalb von 3 Monaten genommen und gewährt werden muss. (Für einen Arbeitnehmer, der 4 Stunden oder weniger arbeitet, beträgt der Ausgleichsurlaub 1 halben Tag.)
Der 9. Mai 2024 ist ein arbeitsfreier Tag des Arbeitnehmers
Besondere Regel für den doppelten Feiertag: Da der Arbeitnehmer am 9. Mai 2024 ohnehin nicht gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf 2 zusätzliche Ausgleichstage, die innerhalb von 3 Monaten genommen und gewährt werden müssen. (Für einen Arbeitnehmer, der 4 Stunden oder weniger arbeitet, entspricht der Ausgleichsurlaub 2 halben Tagen.)
Hier finden Sie unseren erklärenden Flyer:
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