Die meisten Bürger Luxemburgs und Grenzgänger müssen jedes Jahr in Luxemburg eine Steuererklärung ausfüllen.
Auch wenn Luxemburg den Ruf hat, weniger kompliziert zu sein als seine Nachbarn, gibt es immer wieder bestimmte Fragen.
Ehepaare und Partnerschaft – gemeinsame oder individuelle Besteuerung?
Als verheiratets oder in eingetragener Partnerschaft lebendes Paar können Sie sich entscheiden für:
- gemeinsam in Steuerklasse 2 besteuert zu werden,
- strikt in Einzelveranlagung besteuert zu werden, das heißt jeder Partner wird mit seinem Einkommen einzeln in Steuerklasse 1 besteuert,
- in Einzelveranlagung mit Umverteilung der Einkommen besteuert zu werden.
Die Entscheidung für eine gemeinsame oder individuelle Besteuerung muss anhand einer gemeinsamen Anfrage, die von beiden Partnern unterschrieben ist, angefragt werden.
Das Formular kann online über guichet.lu oder eines Formulars an die Steuerverwaltung gemacht werden.
Welche Art von Abzügen kann ich geltend machen?
Es gibt eine gewisse Zahl von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben, die geltend gemacht werden können. Beispiele dafür sind:
- Werbungskosten (bei Ausübung einer nicht selbstständigen Tätigkeit entstehende Kosten
- Rentenzahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Unterhaltszahlungen oder andere permanente Renten
- Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge und -abgaben
- Versicherungsbeiträge und -prämien
- Prämienzahlungen für einen Altersvorsorgevertrag
- Beitragszahlungen für einen Bausparvertrag
- Beiträge für ein Zusatzpensionsregime, Spenden oder Zuwendungen usw.
- Kosten für Hauspersonal und Kinderbetreuungskosten
Wann muss ich die Steuererklärung spätestens eingereicht haben?
Die ausgefüllte Steuererklärung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden. Diese Frist gilt sowohl für Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, als auch für diejenigen, die sie freiwillig abgeben. Der LCGB empfiehlt Ihnen die Steuererklärung so bald wie möglich zu erstellen, damit Sie zeitnahe Ihre Rückerstattung erhalten.
Der LCGB informiert Sie über die beste Option für Ihre persönliche Situation sowie über die verschiedenen Freibeträge und bietet seinen Mitgliedern (> 6 Monate Mitgliedschaft) eine kostenlose Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an.
https://lcgb.lu/de/assistance-en-vie-privee/services-fiscaux-du-lcgb/
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