Im Rahmen ihrer Nationalkonferenz am 16. Januar 2024 in Dommeldingen hat sich die LCGB-Rentnerkommission klar für den Fortbestand des öffentlichen Rentenversicherungssystems positioniert. Die 101 anwesenden Rentner haben eine Resolution verabschiedet, die den LCGB beauftragt, sich jedem Versuch zu widersetzen, dieses System zu privatisieren, indem das derzeitige generationenübergreifende Solidaritätssystem durch ein Kapitaldeckungsverfahren ersetzt wird.
Die LCGB-Rentnerkommission muss feststellen, dass die geplante Reform des Rentensystems, wie im Regierungsprogramm vorgesehen und von der Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit in den Nachrichten angekündigt, weder die Kaufkraft der derzeitigen Rentner stärken noch die Situation der zukünftigen Rentner verbessern wird.
Angesichts einer Rentenrücklage, die mehr als das 4,29-fache der jährlichen Ausgaben beträgt, was einem Betrag von 24,5 Milliarden € zum 31. Dezember 2022 entspricht, ist eine Verschlechterung des öffentlichen Systems unter dem Vorwand einer ungünstigen Prognose bis 2070 nicht akzeptabel! Dies gilt umso mehr, als diese Prognosen auf einem extrem pessimistischen Szenario beruhen, bei dem sich die demografische Entwicklung bis 2070 deutlich verlangsamen und dann stagnieren wird.
Es gibt also einen mehr als ausreichenden finanziellen Spielraum, um die Entwicklung zu beobachten und tripartite Diskussionen über die notwendigen Maßnahmen zu führen, um die finanzielle Nachhaltigkeit des öffentlichen Rentenversicherungssystems zu gewährleisten. Zu diesem Zweck und getreu der tripartiten Verwaltung der Rentenversicherung muss die Regierung den Weg der Verhandlungen mit den Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern beschreiten, um neue Finanzierungsquellen zu erschließen
Darüber hinaus fordert die LCGB-Rentnerkommission:
- eine Erhöhung der Mindestrente über die Armutsgrenze hinaus;
- die Beibehaltung der vollen Rentenanpassung und der Jahresendzulage durch Abschaffung des gesetzlichen Automatismus der die Verdoppelung der Anpassung bzw. die Streichung der Zulage bei Überschreitung der reinen Verteilungsprämie vorsieht;
- die Beibehaltung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren und der 480-monatigen Wartezeit für das Recht auf Renteneintritt mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Alterspension gemäß den derzeit geltenden Bedingungen.
Aus diesem Grund lehnt die LCGB-Rentnerkommission jeden Versuch der Regierung, das öffentliche Rentenversicherungssystem zu verschlechtern, bzw. jeden Versuch, das derzeitige Umlageverfahren (basierend auf der Solidarität zwischen den Generationen) in ein Kapitaldeckungsverfahren (System, in dem der Arbeitnehmer für seine eigene Rente einzahlen muss) bzw. eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme von privaten Zusatzrenten umzuwandeln, kategorisch ab.
Finden Sie untenstehend die vollständige Resolution und Eindrücke der Nationalkonferenz vom 16. Januar.
Kontakt:
Christophe KNEBELER, Beigeordneter Generalsekretär
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