Die Teuerungszulage ermöglicht Haushalten mit geringem Einkommen den Preiserhöhungen, vor allem bei Lebensmitteln, entgegenzuwirken. Diese wurde um Haushalte stärker zu entlasten im Jahr 2022 erhöht. Zusätzlich wurde im März 2022 eine Energieprämie eingeführt, deren Höhe, genau wie die Teuerungszulage, je nach Zusammensetzung und Einkommen des Haushalts variiert.
Gemäß dem Dreierabkommen vom 7. März 2023 wurden die Teuerungszulage und die Energieprämie sowie ihre jeweiligen Beträge für das Jahr 2024 verlängert. Die Teuerungszulage wird nur auf Antrag des berechtigten Haushalts ausgezahlt. Die Energieprämie wird automatisch an Haushalte gezahlt, die die Teuerungszulage erhalten. Haushalte, deren Einkommen bis zu 25% über den Grenzwerten für die Teuerungszulage liegt, können die Energieprämie auf Antrag erhalten.
Der vollständige Antrag muss in der Regel zwischen dem 1. Januar und spätestens dem 31. Oktober 2024 beim Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) eingehen. Der Poststempel ist maßgebend. Die Teuerungszulage und die Energieprämie werden mit einem einzigen Formular beantragt.
Die genauen Beträge der Teuerungszulage und Energieprämie finden sie in unserem Flyer:
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