Ankündigung eines Streiks bei Cargolux: Attraktive Löhne für ein attraktives Cargolux!

Nach der Ankündigung, dass die Beschäftigten von Cargolux ab morgen in den Streik treten werden, hat die Direktion von Cargolux ihre Sicht auf den Arbeitskonflikt dargelegt. Im Gegensatz zu den Behauptungen der Direktion sind die Forderungen der Gewerkschaften weder unrealistisch, noch übertrieben.

Für den LCGB und den OGBL sind die verschiedenen Forderungen untrennbar miteinander verbunden. Nur eine globale Einigung über alle strittigen Punkte kann den Streik, der morgen früh beginnen wird, beenden. In Anbetracht der Stellungnahme der Cargolux-Direktion von heute Morgen, möchten die Gewerkschaften noch einmal detailliert auf die strittigen Punkte eingehen.

Auf keinen Fall darf die von den Gewerkschaften geforderte Lohnerhöhung von 6 % mit der Prämie für die Beteiligung am Gewinn des Unternehmens in Verbindung gebracht werden. Zum einen hängt diese Prämie von dem Nettoergebnis ab, das das Unternehmen gemeinsam mit seinen Mitarbeitern in einem Jahr erzielen konnte. Andererseits resultieren die für 2020, 2021 und 2022 gezahlten Gewinnbeteiligungen aus einer außergewöhnlichen Situation und den Rekordergebnissen aufgrund der Pandemie und stellen keinen dauerhaften Besitzstand dar. Davon abgesehen war die Höhe der 2006, 2010 und 2018 gezahlten Gewinnbeteiligungsprämien deutlich geringer als der Betrag, der in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit der Pandemie gezahlt wurde. Aufgrund der geplanten Investitionen in das Cargolux-Refleeting wird die Zahlung einer solchen Prämie für die kommenden Jahre viel unwahrscheinlicher und stellt daher im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung keine nachhaltige Verbesserung der Gehälter dar.

Was die gewerkschaftliche Forderung nach einer Lohnerhöhung von 6 % betrifft, sollte man sich die in den letzten 20 Jahren gewährten Erhöhungen in Erinnerung rufen. Während des gesamten Zeitraums von 2002 bis 2018 erhielten die Piloten keine Lohnerhöhung, während das Bodenpersonal lediglich 2006 eine Erhöhung von 1 % erhielt. Erst ab 2019 gab es weitere lineare Lohnerhöhungen: 1 % im Durchschnitt über 4 Jahre für Piloten und 1,5 % im Durchschnitt über 4 Jahre für das Bodenpersonal. Angesichts der Inflation und der sehr moderaten Lohnerhöhungen in den letzten 20 Jahren ist eine Lohnerhöhung von 6 % nicht übermäßig hoch, vor allem angesichts der hervorragenden Ergebnisse, die das Unternehmen in den letzten Jahren erzielt hat. Eine Lohnerhöhung von 6 % ist auch nicht unrealistisch, da sie genau dem Verhandlungsergebnis entspricht, das 2019 erzielt wurde, als die finanzielle Situation des Unternehmens weniger günstig war. Bisher hat die Geschäftsführung lediglich schriftlich den Vorschlag einer Erhöhung um 4 % über vier Jahre unterbreitet. Entgegen den Behauptungen des Generaldirektors wurde eine Erhöhung um 5 % über 5 Jahre nie offiziell unterbreitet, und die Gewerkschaften lehnen im Übrigen diesen Versuch, Verhandlungen in der Öffentlichkeit zu führen, ab.

In Bezug auf die Gewerkschaftsforderung nach einer Inflationsgarantie möchten die Gewerkschaften betonen, dass der Index ein integraler Bestandteil der Verhandlungspolitik für Kollektivverträge ist, während ohne den Index die derzeitige Verhandlungspolitik für Kollektivverträge nicht aufrechterhalten werden kann. Außerdem wurden ähnliche Mechanismen wie der luxemburgische Index mittlerweile auch bei anderen europäischen Fluggesellschaften ausgehandelt. Angesichts der immer wiederkehrenden Angriffe der Arbeitgeberverbände auf den Index könnte die dynamische Lohnstruktur von Cargolux nicht mehr aufrechterhalten werden, wenn es keinen Index gäbe oder wenn dieser gedeckelt würde. Eine solche Deckelung würde die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer nicht mehr gewährleisten und zu einer Umwälzung der Lohnstrukturen sowie der Kollektivvertragsverhandlungen führen. Um die Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu ermöglichen, fordern die Gewerkschaften eine Garantie für den Schutz vor Inflation im Falle einer gesetzlichen Deckelung des Index oder der Einführung eines degressiven Indexsystems in das Gesetz. In diesem Fall würde Cargolux für jede Auslösung einer Indexstufe eine Anpassung von 2,5 % des Bruttolohns aller Beschäftigten garantieren. Konkret würde das Unternehmen den Teil der Indexanpassung von 2,5 % ausgleichen, der nicht mehr durch das Gesetz abgedeckt ist. Diese Garantie greift nicht im Falle einer gesetzlichen Anpassung, die auf die Abschaffung oder Verschiebung einer Indexstufe oder auf eine allgemeine und einheitliche Senkung des Prozentsatzes der Indexstufe abzielt.

Was die Verhandlungen über eine neue Gehaltstabelle für das Bodenpersonal betrifft, möchten die Gewerkschaften daran erinnern, dass die Geschäftsleitung im letzten Kollektivvertragsverhandlungen eine diesbezügliche Vereinbarung unterzeichnet hat. Eine Rücknahme der bereits eingegangenen Verpflichtungen kommt daher nicht in Frage! Während des gesamten Zeitraums von 2022 bis 2018 erhielt das Bodenpersonal lediglich eine Erhöhung von 1 % im Jahr 2006. Die lineare Lohnerhöhung von 1,5 % für die Jahre 2019 bis 2022 kann daher nicht als Vorwand dienen, um mit der Vereinbarung einer neuen Lohntabelle für das Bodenpersonal zu brechen.

Abschließend möchten der LCGB und der OGBL betonen, dass alle ihre Forderungen darauf abzielen, die Attraktivität der Arbeitsplätze bei Cargolux zu gewährleisten. Dies erweist sich in der Tat als notwendig angesichts des zukünftigen Einstellungsbedarfs aufgrund der zahlreichen Pensionierungen, des Mangels an technischem Personal und Piloten im Luftfahrtsektor und der bereits gewährten erheblichen Lohnverbesserungen bei den konkurrierenden Fluggesellschaften.

Um den Fortbestand der Aktivitäten von Cargolux zu sichern, muss die Investition in das Refleeting des Unternehmens daher mit einer Investition in die Mitarbeiter des Unternehmens einhergehen. Attraktive Arbeitsplätze für eine attraktive Cargolux, das ist der einzige Grund für den Streik der Beschäftigten, der morgen früh beginnt!

Kontakt:       

Paul DE ARAUJO, Gewerkschaftssekretär des LCGB
Tel.: +352 49 94 24-234
Mobil :+352 691 733 002
E-Mail: pdearaujo@lcgb.lu

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