Beantragung von Studienbeihilfen in Luxemburg

Die Beantragung der staatlichen Studienbeihilfen (AideFi) muss seit dem akademischen Jahr 2021-2022 vollständig online über MyGuichet erfolgen, auch wenn Sie nicht über ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token, Signing-Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID) verfügen.

Die AideFi wird vom Luxemburger Staat Personen gewährt, die für eine anerkannte Hochschulausbildung immatrikuliert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie setzt sich aus mehreren Stipendien und einem Darlehen zusammen.

Der Anspruch auf Kindergeld endet mit Beginn eines Hochschulstudiums. Sowohl Kinder von Ansässigen als auch Kinder von Grenzgängern, die in einem förderungsfähigen Hochschulstudiengang eingeschrieben sind, können die AideFi in Luxemburg beantragen.

Anspruch haben nicht gebietsansässige Kinder, die

  • Kind eines Arbeitnehmers sind, der zum Zeitpunkt des Antrags:
    • insgesamt mind. 5 Jahre (kumulativ) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren in Luxemburg gearbeitet hat, oder ;
    • insgesamt mind. 10 Jahre (kumulativ) in Luxemburg gearbeitet hat ;
  • beziehungsweise für mind. 5 Jahre (kumulativ) die Grundschule, Sekundarschule, eine berufliche Erstausbildung in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder ein ähnliches Programm in Luxemburg absolviert haben, oder ;
  • zum Zeitpunkt des Antrags insgesamt mind. 5 Jahre (kumulativ) in Luxemburg gewohnt haben oder

 

Studierende deren Eltern Grenzgänger sind müssen zunächst alle notwendigen Schritte in ihrem Wohnsitzland unternommen haben, um dort finanzielle Unterstützung für ihr Studium zu erhalten (Crous, Allocations d’études, BAFöG usw.) bevor sie in Luxemburg einen Antrag stellen können.

Folgende Fristen müssen unbedingt für den Antrag auf AideFi eingehalten werden :

  • bis zum 30. November für das Wintersemester: Das Antragsformular steht ab dem 1. Werktag im August zur Verfügung;
  • bis zum 30. April für das Sommersemester: Das Antragsformular steht ab dem 1. Werktag im Januar zur Verfügung.

 

Welche Nachweise beizufügen sind, hängt vom Land ab, in dem der Haushalt des Studierenden seinen Wohnsitz hat, d. h. vom Wohnort und nicht vom Aufenthaltsort während des Studiums.

Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden abgelehnt.

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