Einigung auf Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung bei Astron Buildings – Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen konnten vermieden werden

Im Juni dieses Jahres kündigte die Geschäftsleitung von Astron Buildings S.A. überraschend an, dass sie den Produktionsstandort Luxemburg in den nächsten zwei Jahren schließen werden. Eine Entscheidung, die etwa 80 Arbeitnehmer betrifft.

Nach Angaben der Direktion soll aber der Hauptsitz des Unternehmens in Luxemburg bleiben, vor allem für die Verwaltung und die Bereiche „Engineering“ sowie Forschung und Entwicklung (F&E).

Laut der Briand-Gruppe, die Astron Buildings kürzlich übernommen hat, ist der luxemburgische Produktionsstandort nicht mehr wettbewerbsfähig. Diese Behauptung ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn in Wirklichkeit wurden die Investitionen, die notwendig gewesen wären, um die luxemburgische Produktionsstätte zu erhalten, über Jahre hinweg einfach vernachlässigt.

Angesichts der Dringlichkeit der sozialen Situation mussten der LCGB und der OGBL schnell eine Einigung mit der Direktion von Astron Buildings erzielen, um einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (PME) einzuführen und damit den Stellenabbau so sozialverträglich wie möglich zu begleiten.

Am Ende der Verhandlungen wurde das Hauptziel der Gewerkschaften erreicht, da es keine Entlassungen geben wird.

Der PME sieht vor, dass der Abbau von Arbeitsplätzen hauptsächlich durch Anpassungs-Vorruhestand und freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen, ausgehandelt von den Gewerkschaften, erfolgen wird.

Die Unterzeichner des PME haben sich auch darauf geeinigt, alle betroffenen Arbeitnehmer bestmöglich zu unterstützen, sei es bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder bei der Überwindung von administrativen Hindernissen.

Die Umsetzung des PME und die Anwendung der ausgehandelten Maßnahmen werden von einem Begleitausschuss überwacht, der sich aus Mitgliedern der unterzeichnenden Delegationen und der Direktion zusammensetzt.

Der Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung läuft zunächst bis zum 31. März 2024. Er kann danach verlängert werden.

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