Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) hat den Antrag auf Neuberechnung des Krankengeldes vereinfacht.
Zur Erinnerung: Das Krankengeld beginnt nach Ablauf des Zeitraums der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, d.h. am Ende des Kalendermonats, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit während eines Bezugszeitraums von 18 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten liegt.
Die CNS wendet jedoch eine andere Berechnungsmethode als der Arbeitgeber an. Dementsprechend kann es bei Krankmeldungen für den Bruchteil eines Monats zu einem Einkommensverlust kommen. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die Schichten, an Feiertagen und/oder an Sonntagen arbeiten.
Sollte ein betroffener Arbeitnehmer während der Zahlung des Krankengelds durch die CNS einen Einkommensverlust feststellen kann er nun anhand eines einfachen Formulars eine Neuberechnung für den betreffenden Monat beantragen.
Für eine Neuberechnung muss der betroffene Arbeitnehmer:
- den Antrag auf Neuberechnung der Geldleistungen für den Bruchteil des betreffenden Monats ausfüllen
- die detaillierte Abrechnung der Arbeitgeber für den betreffenden Monat beifügen.
Alle Dokumente müssen an folgende Adresse geschickt werden:
CNS- Département Prestations en espèces
L-2980 Luxembourg
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