Abschalten von der Arbeit: Ein allgemeines Thema und ein reales Problem

Am 30. Juni 2023 wurde das neue Gesetz über das Recht auf Abschalten publiziert. Arbeitnehmer sollen somit zukünftig besser geschützt werden.

Die Notwendigkeit des neuen Gesetzt ist eng mit folgenden Punkten verbunden:

  • gesellschaftliches Phänomen aufgrund der Digitalisierung und Verbreitung von informatischen Werkzeugen
  • Risiko einer Informationsflut und Unvermögen, sich von der digitalen Welt zu lösen
  • ungesunde Nutzung der digitalen Möglichkeiten

 

Die ständige Erreichbarkeit ist in der Arbeitswelt fast schon gewohnheitsmäßig etabliert und wird alltäglich sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern praktiziert und akzeptiert.

Gemäß seinem Engagement für eine humane Digitalisierung hat der LCGB in den letzten 3 Jahren aktiv zur Schaffung eines eigenen gesetzlichen Rahmens für das Recht auf Abschalten beigetragen.

Das neue Gesetz sieht insbesondere vor, dass die Unternehmen eine spezielle Regelung festzulegen, die das Recht auf Abschalten sicherstellt, wenn Mitarbeiter digitale Geräte für berufliche Zwecke nutzen. Für Unternehmen, die unter einen Kollektivvertrag oder ein untergeordnetes Abkommen fallen, muss diese Regelung zwingend auf dieser Ebene verhandelt werden.

Der LCGB wird sich nun auf dieser Grundlage für die Umsetzung des Rechts auf Abschalten einsetzen, durch die Verhandlung von modernen Kollektivverträgen.

Alles Details zum „Recht auf Abschalten“ finden Sie in unserer neuesten Publikation:

thumbnail of 2023 06 Brochure Déconnexion A5 – DE

 

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