Mitgliedschaft von Grenzgängern in der Sozialversicherung: Rahmenabkommen für Telearbeit unterzeichnet… Grenzüberschreitende Fahrer wieder einmal vergessen?

Luxemburg, den 8. Juni 2023 – Der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft auf nationaler Ebene im Transportsektor, begrüßt das von der EU ausgehandelte und von Luxemburg Anfang dieser Woche ratifizierte Rahmenabkommen, das es den Grenzgängern im Bereich der Telearbeit ab dem 1. Juli 2023 ermöglicht, die 25%-Schwelle für die Zugehörigkeit zur luxemburgischen Sozialversicherung für Grenzgänger zu überschreiten. Gleichzeitig muss der LCGB bitter feststellen, dass die grenzüberschreitenden Berufskraftfahrer, die ebenfalls von der 25%-Grenze betroffen sind, in diesem Dossier wieder einmal vergessen wurden.

Gemäß der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit unterliegen Grenzfahrer, die einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit, d.h. mehr als 25%, in ihrem Wohnland ausüben, den Rechtsvorschriften dieses Landes und müssen dort sozialversichert sein.

Zur Erinnerung: Diese Bestimmung hatte zu Beginn des Jahres 2021 zu einer massenhaften Abmeldung von Berufskraftfahrern von der luxemburgischen Sozialversicherung geführt. Der LCGB musste beim Ministerium für soziale Sicherheit intervenieren, um die Situation zu bereinigen. Es ist inakzeptabel, dass diese Arbeitnehmer täglich dem Risiko ausgesetzt sind, von der luxemburgischen Sozialversicherung abgemeldet zu werden, nur weil eine europäische Verordnung nicht an die Realität ihres Berufs angepasst ist.

Dies ist umso relevanter, da die Hälfte der Beschäftigten im Transportsektor in Luxemburg Grenzgänger sind und die Aktivitäten insbesondere für die Entwicklung der Logistikaktivitäten des Landes von entscheidender Bedeutung sind.

In Anbetracht dessen weist der LCGB seit 2021 unermüdlich auf die mangelnde Anpassung der europäischen Verordnung an die tägliche Realität der Berufskraftfahrer hin. Konkret fordert der LCGB den Abschluss von bilateralen Abkommen zwischen Luxemburg und seinen Nachbarländern, wie es in Art. 16 der EU-Verordnung vorgesehen ist. Diese Initiative würde es ermöglichen, die Problematik des Anschlusses an die Sozialversicherung ein für alle Mal zu regeln, indem den Grenzfahrer ein spezifisches Statut gewährt wird, wie es demnächst im Rahmen der Telearbeit in Kraft treten wird.

Abschließend und auf Initiative des LCGB ist für den 5. Juli eine Unterredung mit dem Minister für soziale Sicherheit vorgesehen, um eine Bilanz der von der Regierung in diesem Dossier unternommenen Schritte zu ziehen. Nach dem Vorbild der für die Telearbeit gefundenen Vereinbarungen erwartet der LCGB die Ankündigung eines bedeutenden Fortschritts im Interesse der betroffenen Grenzfahrer!

 

Kontakt:

Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär
Tel.: +352 49 94 24-230
Mobil: +352 691 733 023
E-Mail: pglouchitski@lcgb.lu

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