Ein weiterer Schritt in Richtung einer europäischen Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht

 

Am 1. Juni 2023 stimmte das EU-Parlament für eine stärkere Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Abstimmung über den Parlamentsbericht für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Schritt, um Arbeitnehmer und Umwelt über den Profit zu stellen und Unternehmen für ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Dennoch ist der EGB der Ansicht, dass strengere Maßnahmen erforderlich sein werden, um Verstöße gegen Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte zu verhindern.

Der EGB weist auch darauf hin, dass der Druck von rechten Europaabgeordneten die Wirksamkeit des Vorschlags erheblich geschwächt hat, insbesondere durch die Hinzufügung der sogenannten „Binnenmarktharmonisierungsregel“, die die Mitgliedstaaten daran hindert, mehr Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte oder der Umwelt zu ergreifen.

Der Bericht wird das Verhandlungsmandat des Parlaments für die Trilogverhandlungen mit dem Rat darstellen.

Der EGB begrüßt die Abstimmung im EU-Parlament und fordert die Verhandlungsführer auf, Nachfolgendes zu gewährleisten:

  • eine angemessene Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern während des gesamten Due-Diligence-Prozesses in den Unternehmen und entlang ihrer Wertschöpfungskette;
  • einen effektiven Zugang zu Gerichten für Opfer und Gewerkschaften;
  • abschreckende Sanktionen und Rechtsmittel für Unternehmen, die gegen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte oder ihre Verpflichtung zum Schutz der Umwelt verstoßen.

 

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