Editorial « Soziale Fortschrëtt »:Tripartite einigt sich auf ein drittes Maßnahmenpaket angesichts der Schwere der Krise!

Am 3. März 2023 traf sich der tripartite Koordinierungsausschuss im Senninger Schloss, um eine Zwischenbilanz des im Herbst 2022 unterzeichneten Tripartite-Abkommens zu ziehen.

Aufgrund der jüngsten Prognosen des STATEC hatte der Premierminister die Sozialpartner eingeladen, die Modalitäten für den Ausgleich der dritten Indextranche im vierten Quartal dieses Jahres zu erörtern und eine mögliche Ausdehnung der Maßnahmen zugunsten der Haushalte zu prüfen, um dem überproportionalen Energiepreisanstieg entgegenzuwirken.

Bereits im Vorfeld dieses Treffens hatten die national repräsentativen Gewerkschaften in einem Schreiben an den Premierminister die Anpassung der Steuertabelle an den Index gefordert.

Es sei daran erinnert, dass seit der letzten Anpassung der Steuertabelle im Jahr 2017 nicht weniger als sieben Indexstufen (einschließlich der Stufe April 2023) gefallen sind.

Aufgrund der Funktionsweise der Steuertabelle sinkt folglich der Nettobetrag, den ein Arbeitnehmer nach Anwendung einer Indextranche von 2,5% erhält. Dieser Trend betrifft vor allem Durchschnittsverdiener mit einem Monatsgehalt von rund 5.000 €.

Diese Forderung wurde von den Gewerkschaften bereits bei der Tripartite im Herbst 2022 erhoben, aber in der Schlussvereinbarung wurde keine Lösung in dieser Hinsicht festgehalten.

Die nun am 3. März erzielte Einigung sieht vor, dass die energiepolitischen und antiinflationären Maßnahmen für das gesamte Jahr 2024 verlängert werden.

Gemäß dem Tripartite-Abkommen vom September 2022 werden die Kosten einer dritten Indextranche für die Monate Oktober 2023 bis Januar 2024 vom Staat über eine Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes der „Mutualité des employeurs“ ausgeglichen.

Zudem wird die uneingeschränkte Beibehaltung des Indexes durch dieses Abkommen gestärkt. Während der Laufzeit des Abkommens führen der energiepolitischen Maßnahmen gegen die Inflation dazu, dass neben der für das vierte Quartal 2023 vorgesehenen Indextranche nur eine weitere zusätzliche Indextranche vorgesehen ist.

Weiterhin legte der Koordinierungsausschuss eine strukturelle Anpassung der Steuertabelle an die Inflation in Höhe von 2,5 Indexstufen (6,36%) ab dem 1. Januar 2024 fest und für das Jahr 2023 erhalten Arbeitnehmer und Rentner rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Steuergutschrift, die einer Erhöhung der Steuertabelle an die Inflation um 2 Indexstufen (5%) entspricht.

Am 1. Januar 2024 wird eine Klimasteuergutschrift eingeführt, um die Kosten der CO2-Steuer für Geringverdiener auszugleichen. Außerdem wird die Steuerbefreiung von Strom, der von einem Privathaushalt mit Photovoltaikanlagen erzeugt wird, angehoben.

Im Bereich des Wohnungswesens ist die Erhöhung des Steuerkredits für notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) auf 30.000 € (von derzeit 20.000 €) und der Höchstgrenze für den Abzug von Schuldzinsen für Immobiliendarlehen auf 3.000 € (von derzeit 2.000 €) rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu beachten.

Schließlich wird eine neue Tripartite einberufen, wenn die für 2024 vorgesehene Indextranche vor dem vierten Quartal fällt. Die Zahlung dieser Tranche bleibt fällig und kann weder gestrichen noch aufgeschoben werden.

Für den LCGB ist dies ein gutes Abkommen. In dieser unvorhersehbaren Situation bietet es den Arbeitnehmern und Rentnern ein Höchstmaß an Planbarkeit, und dies vor allem dank der Verlängerung der energiepolitischen Maßnahmen.

Das Maßnahmenpaket stärkt auch substanziell die Kaufkraft, nicht nur durch die vollständige Beibehaltung des Indexes, sondern auch durch die verschiedenen steuerlichen Maßnahmen.

Die Verlängerung der verschiedenen staatlichen Hilfen für die Unternehmen ermöglicht es letztendlich, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern.

Der LCGB konnte also seine Zustimmung zu diesem dritten Maßnahmenpaket innerhalb von 12 Monaten geben, das vom Koordinationsausschuss der Tripartite beschlossen wurde.

Während der gesamten letzten Krisenjahre hat sich der LCGB für die Erhaltung der Kaufkraft und die Sicherung der Existenzen der Arbeitnehmer eingesetzt.

Die Abkommen vom März 2022, September 2022 und März 2023 tragen weitgehend die Handschrift des LCGB.

Auch wenn wir alle froh sein können, dass wir über das strategische Instrument der Tripartite verfügen, das es uns ermöglicht, die notwendigen und unerlässlichen Lösungen zu finden, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen, müssen wir energisch bleiben.

Ein Ende der gegenwärtigen Krise ist nicht in Sicht. Die russische Aggression, die den Krieg in der Ukraine ausgelöst hat, hat die Welt grundlegend verändert. Die Zeiten haben sich in einer unwiderruflichen Art und Weise geändert, wie wir sie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 nicht mehr erlebt haben. Noch sind nicht alle Folgen dieses echten Paradigmenwechsels erkennbar.

Patrick DURY – Nationalpräsident des LCGB

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