Digitale Plattformen: Forderung eines neuen rechtlichen Rahmens

In Zeiten der Digitalisierung werden immer mehr Arbeiten über Plattformen angeboten und/oder ausgeübt. Dabei bieten einige dieser digitalen Plattformen den Arbeitnehmern keine Arbeitsverträge an und entziehen ihnen somit den Schutz des Arbeitsgesetzes.

In Bezug auf dieses Problem hat die Arbeitnehmerkammer (CSL) einen Gesetzesvorschlag unterbreitet durch den die Arbeitnehmer von digitalen Plattformen von bestehenden sozialrechtlichen Regelungen profitieren können. Hierzu gehört der Anspruch auf:

  • den gesetzlichen sozialen Mindestlohn
  • regulierte Arbeitszeiten
  • bezahlte Urlaubstage
  • eine Kranken- und Unfallversicherung
  • Einhaltung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften

Ein neuer rechtlicher Rahmen beinhaltet auch, dass auf Unternehmensebene eine Personaldelegation eingerichtet werden muss, Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen stattfinden müssen und Unterstützung seitens der Gewerkschaften angeboten wird.

Der LCGB unterstützt die Aufklärungskampagne der CSL. Der LCGB als Gewerkschaft setzt sich ein für eine menschliche Gestaltung der Digitalisierung, und somit auch für die Regulierung der Arbeit über digitale Plattformen sowie einen starken sozialen Schutz für digitale Arbeitnehmer ein.

Die Beschäftigten angesichts der Digitalisierung zu schützen, bedeutet aber auch, gegen die digitale Kluft durch ein Recht auf Weiterbildung anzukämpfen, das Recht auf Abschalten zu manifestieren und Verhandlungen über Telearbeitsregelungen zu führen.

Mehr dazu erfahren Sie auf Die Werte und das Engagement des LCGB.

Weitere Informationen zum Gesetzesvorschlag finden Sie auf csl.lu

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