Villeroy & Boch: Einigung im Interesse der Arbeitnehmer erzielt

Am 14. Oktober 2022 wurde der Kollektivvertrag für die Beschäftigten von Villeroy & Boch erneuert.

Die Vereinbarung gliedert sich in zwei Teile:

  • In der ersten Phase wird der Kollektivvertrag um ein Jahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, einschließlich einer einmaligen Prämie von 400 € brutto für die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des Kollektivvertrags fallen.
  • In einer zweiten Phase wird der Kollektivvertrag um zwei Jahre vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

 

Die Beschäftigten werden ab dem nächsten Jahr von folgenden Vorteilen profitieren:

    • Erhöhung des Urlaubsgeldes von 150 € auf 350 € brutto;
    • Erhöhung der Urlaubstage ab Dienstantritt auf 30 Tage;
    • 1 zusätzlicher Urlaubstag ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit;
    • Einführung eines Zeitsparkontos für das Verwaltungspersonal;
    • Einführung von Altersteilzeit („préretraite progressive“);
    • Einführung einer E-Mobilitätsprämie (deren Höhe noch mit der Zentrale in Deutschland abgestimmt werden muss).

 

Der LCGB begrüßt die erzielte Vereinbarung, die ein klares Dankeschön für das Engagement der Arbeitnehmern während der letzten Jahre darstellt. Die Verhandlungen wurden sowohl vom Unternehmen als auch von den Sozialpartnern in völliger Transparenz geführt.

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