Wach- und Sicherheitsbranche: Offizieller Beginn der Tarifverhandlungen

Am 13. Oktober 2022 haben die Verhandlungen über die Erneuerung des Kollektivvertrags für das Sicherheitsgewerbe mit der FEDIL Security Services offiziell begonnen. Diesem Treffen gingen zwei Sitzungen voraus, in denen der LCGB, die Mehrheitsgewerkschaft in diesem Sektor, die gemeinsam mit den Vertretern der anderen Gewerkschaft aufgestellten Forderungen präsentierte:

  • Aufnahme der Eventtätigkeiten in den Geltungsbereich des vorliegenden Kollektivvertrags;
  • bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, insbesondere Ausgewogenheit und Stabilität der Dienstpläne;
  • Klarstellung, dass bei einem freiwilligen oder unfreiwilligen Ausscheiden UND/ODER am Ende des Bezugszeitraums die überschüssigen Stunden (positiver POT) zwingend finanziell ausgeglichen werden müssen. Defizitstunden (negativer POT) dürfen dem Arbeitnehmer unter keinen Umständen angelastet werden;
  • Erhöhung des derzeitigen Zuschlags für Nachtarbeit;
  • Einführung eines Zuschlags für Samstagsarbeit;
  • Erhöhung des derzeitigen Zuschlags für Sonntagsarbeit;
  • Ein entlassener oder gekündigter Arbeitnehmer erhält anteilig sein 13. Monatsgehalt anteilig für das Jahr, das bei seinem Ausscheiden vergangen ist;
  • 3 zusätzliche Tage Jahresurlaub;
  • Erhöhung des Kilometerzuschlags auf 0,30 € pro Kilometer (über diesen Betrag hinaus ist der Zuschlag steuerpflichtig);
  • Ausweitung der bisher zeitlich begrenzten Gehaltstabelle (letzte Stufe nach 15 Jahren) auf die Dauer einer vollständigen Karriere + Neudefinition der verschiedenen Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche der Berufe + Aufwertung.

 

Bei diesem Treffen teilten uns die Vertreter der FEDIL Security ihr Forderungen mit, die wie folgt lauten:

  1. Vorschlag:
  • Rückkehr zu 12-Stunden-Diensten pro Tag;
  • Ersetzung der Gratifikation (13. Monatsgehalt) durch eine Anwesenheitsprämie, die an die Fehlzeiten geknüpft ist;
  • Beibehaltung der Lohnaufwertung entsprechend der Erhöhung des sozialen Mindestlohns nur für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 13 Monaten. Für die anderen Lohnkategorien eine Obergrenze von 1,5% Erhöhung.

Der LCGB widersetzt sich ausdrücklich der Infragestellung dieser sozialen Errungenschaften, die für einige die Kompensation für die Verlängerung der jährlichen Referenzperiode auf 12 Monate war.

Dasselbe gilt für den illegalen Vorschlag, den Arbeitstag auf 12 Stunden zu verlängern.

Was den 13. Monat betrifft, so kommt es für den LCGB absolut nicht in Frage, diesen diskriminierenden Vorschlag zu akzeptieren, der mit dem Gesundheitszustand und indirekt auch mit dem Alter der Beschäftigten zusammenhängt. Dieser Vorschlag stellt eine „doppelte Bestrafung“ für erkrankte Arbeitnehmer dar, denen darüber hinaus das 13. Monatsgehalt am Jahresende gekürzt oder sogar gestrichen würde.

  1. Vorschlag:

Die unveränderte Verlängerung des derzeitigen Kollektivvertrags um weitere drei Jahre. Die Argumentation der Arbeitgeber des Sektors stützt sich auf die derzeit unsichere Konjunktur.

In Kürze wird eine gewerkschaftsübergreifende Sitzung stattfinden, um diese Vorschläge zu prüfen.

Der LCGB und Ihre Personalvertreter setzen sich weiterhin für Sie ein, um Ihre Interessen, Rechte und sozialen Errungenschaften zu verteidigen.

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