Angesichts der hohen Inflation aufgrund der Energiepreisexplosion hat der Premierminister am 18. September 2022 den Koordinationsausschuss der Tripartite einberufen. Drei Tage intensiver und konstruktiver Verhandlungen führten am 20. September 2022 zu einem Paket mit Anti-Inflationsmaßnahmen, um Haushalte und Unternehmen durch konsequente Inflationsbekämpfung zu unterstützen. Auf seiner Sitzung am 26. September 2022 wurde das Verhandlungsergebnis den Mitgliedern des Zentralkomitees des LCGB vorgelegt und einstimmig angenommen.
Angesichts der Versorgungsengpässe mit Rohstoffen und Halbfabrikaten sowie einer enormen Verteuerung des Gases, bleibt die wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Monate in hohem Maße unvorhersehbar. Infolgedessen hat sich die wirtschaftliche und soziale Lage seit der Unterzeichnung des Tripartite-Abkommens vom 31. März 2022 deutlich verschlechtert. Diese Feststellung wurde durch die jüngsten makroökonomischen Prognosen des STATEC, die am 15. September 2022 veröffentlicht wurden, bestätigt. Daher befasste sich die Tripartite erneut mit dieser außergewöhnlichen Krisensituation, um den Rückgang der Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner zu bekämpfen und die wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmen und ihre Arbeitsplätze zu sichern.
Daher befasst sich die Tripartite erneut mit dieser Krisensituation und stellte ein Paket im Wert von über 1 Milliarde € zusammen. Die wichtigsten Maßnahmen dieses Pakets, mit dem die Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner verteidigt und der Fortbestand der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze gesichert werden soll, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Begrenzung der Gaspreissteigerung ab dem 1. Oktober 2022 auf +15 % des Durchschnittspreises von September 2022;
- Einfrieren der Strompreise der Haushalte auf ihrem derzeitigen Niveau für das gesamte Jahr 2023;
- Senkung des Heizölpreises für Haushalte um 15 Cent pro Liter von November 2022 bis Dezember 2023;
- Fortsetzung der Energieprämie für 2023;
- Erhöhung der Finanzhilfen „Klimabonus“ für Haushalte, um den Übergang zu erneuerbaren Energien und energetischen Renovierungen zu fördern;
- Erhöhung des sozialen Mindestlohns um 3,3 % zum 1. Januar 2023;
- vollständige Beibehaltung der automatischen Lohnindexierung;
- staatliche Beteiligung an der Finanzierung des Energiepreisanstiegs für Senioren- und Pflegeeinrichtungen;
- zeitweilige Senkung der Mehrwertsteuersätze in 2023 um 1% (folgenden Sätze werden somit vorübergehend gelten: 16% für den normalen Mehrwertsteuersatz, 13% für den mittleren Satz und 7% für den ermäßigten Satz);
- Einführung einer neuen Energiebeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die der im März 2022 eingeführten Beihilfe für energieintensive Unternehmen ähnelt;
- Reform der Steuervergünstigungen für Investitionen, um die Energiewende und Digitalisierung von Unternehmen zu beschleunigen;
- Förderung Photovoltaik-Eigenverbrauchs von Strom durch Unternehmen;
- Abschaffung der Abschlagszahlungen auf Sozialversicherungsbeiträge für Anfang 2023, um die Liquidität der Unternehmen zu erhöhen;
- Verpflichtung zur Überwachung der Durchsetzung der Mehrwertsteuersenkung auf die Preise von Waren und Dienstleistungen;
- Beibehaltung einer Terminklausel für eine neue nationale Tripartite im Falle einer Verschlechterung der sozioökonomischen Lage des Landes.
Dank des Einsatzes des LCGB, zusammen mit den beiden anderen national repräsentativen Gewerkschaften, konnte die nationale Tripartite Lösungen ausarbeiten, um die Inflation massiv zu bremsen und somit die Energiekosten der Arbeitnehmer und Rentner rasch zu dämpfen. Für den LCGB stellen die beschlossenen Maßnahmen ein ehrgeiziges und ausgewogenes Paket dar, das der aktuellen Krisensituation und der Unvorhersehbarkeit der sozioökonomischen Entwicklung in den kommenden Monaten angemessen ist. Einmal mehr zeigt die nationale Tripartite die Stärke des luxemburgischen Sozialmodells, um Lösungen für die sozioökonomischen Probleme des Landes zu finden.
Abschließend muss angemerkt werden, dass der Ernst der aktuellen Lage nicht die automatische Lohnindexierung der Arbeitnehmer und Rentner in Frage gestellt hat, die ein Garant für einen Ausgleich der Kaufkraftverluste ist. Die auf April 2023 verschobene Tranche wurde nicht in Zweifel gezogen, und die als Ausgleich für diese Verschiebung eingeführte Energiesteuergutschrift wird bis März 2023 weiter gelten. Parallel dazu wird jede neue Indexstufe gemäß dem gesetzlichen Rahmen angewendet. Gezielte Hilfen für Unternehmen sollen darüber hinaus den Fortbestand der wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze sichern.
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