Nationale Tripartite: Ein Verhandlungsergebnis, das die Kaufkraft und die Existenz der Arbeitnehmer und Rentner sichert

Wie im Tripartite-Abkommen vom 31. März 2022 vorgesehen, berief der Premierminister angesichts der steigenden Inflation aufgrund der Energiepreisexplosion den Tripartite-Koordinationsausschuss ein. Die Tripartite-Sitzungen fanden vom 18. bis 20. September 2022 statt, um Maßnahmen zur Wahrung der Kaufkraft der Haushalte und zur Sicherung der Unternehmen und Beschäftigung zu erarbeiten.

Am Abend des 20. September 2022 konnte eine Grundsatzvereinbarung über ein Paket von Anti-Inflationsmaßnahmen erzielt werden. Dieses Paket im Wert von über 1 Mrd. € wird bis Ende 2023 gelten und umfasst folgende Maßnahmen:

  • Begrenzung der Gaspreissteigerung ab dem 1. Oktober 2022 auf +15 % des aktuellen Preisniveaus;
  • Einfrieren der Strompreise für 2023 auf ihrem derzeitigen Niveau;
  • Senkung des Heizölpreises um 15 Cent pro Liter für 2023;
  • Verlängerung der erhöhten Beträge der Teuerungszulage und der Energieprämie für 2023;
  • Erhöhung des sozialen Mindestlohns um 3,3 % zum 1. Januar 2023;
  • vollständige Beibehaltung der automatischen Lohnindexierung;
  • Deckelung der Pensionspreise in Altenpflegeeinrichtungen durch einen staatlichen Beitrag zur Finanzierung der steigenden Energiepreise;
  • Senkung der Mehrwertsteuersätze in 2023 um 1% (folgenden Sätze werden somit vorübergehend gelten: 16% für den normalen Mehrwertsteuersatz, 13% für den mittleren Satz und 7% für den ermäßigten Satz);
  • Einführung einer neuen Energiebeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die der im März 2022 eingeführten Beihilfe für energieintensive Unternehmen ähnelt;
  • Reform der Steuervergünstigungen für Investitionen, um die Energiewende und Digitalisierung von Unternehmen zu beschleunigen;
  • Abschaffung der Vorschüsse auf Sozialversicherungsbeiträge für Anfang 2023, um die Liquidität der Unternehmen zu erhöhen;
  • Verpflichtung der Sozialpartner zu einer regelmäßigen Prüfung der Situation und die Beibehaltung einer Terminklausel für eine neue nationale Tripartite im Falle einer Verschlechterung der sozioökonomischen Lage des Landes; außerdem wurde vereinbart, am Ende des Abkommens eine Bilanz über die gezahlten Beihilfen zu ziehen.

 

Dank des Einsatzes des LCGB, zusammen mit den beiden anderen national repräsentativen Gewerkschaften, konnte die nationale Tripartite Lösungen ausarbeiten, um die Inflation massiv zu bremsen und somit die Energiekosten der Arbeitnehmer und Rentner rasch zu dämpfen. Der Ausgleich von Kaufkraftverlusten bleibt zudem durch die vollständige Beibehaltung der automatischen Indexierung für Arbeitnehmer und Rentner gewährleistet. Die nächste Indextranche ist derzeit für Februar 2023 vorgesehen, gefolgt von der auf April 2023 verschobenen Indextranche. Alle eventuell nachfolgenden Tranchen werden fallen, sobald sie fällig sind. Gezielte Hilfen für Unternehmen sollen zudem den Fortbestand der Wirtschaftstätigkeit und der Arbeitsplätze sichern.

Der LCGB hat dem im Rahmen der Tripartite geschnürten Maßnahmenpaket grundsätzlich zugestimmt und wird das Verhandlungsergebnis den Mitgliedern seines Zentralkomitees zur endgültigen Annahme vorlegen.

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