Teuerungszulage: Frist für Antrag wird verlängert bis zum 31. Oktober

Laut einem Beschluss des Regierungsrates wird die Frist für die Beantragung Teuerungszulage für das Jahr 2022 um einen Monat verlängert. Die Haushalte haben nun bis zum 31. Oktober Zeit.

Die Teuerungszulage hilft Haushalten in Luxemburg mit geringem Einkommen den Preiserhöhungen, vor allem bei Lebensmitteln, entgegen zu wirken. Die Höhe der Zulage wird entsprechend der Haushaltszusammensetzung ermittelt. Das Haushaltseinkommen darf eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Die Zulage ist sozialversicherungs- und steuerfrei.

Um die Teuerungszulage in Anspruch nehmen zu können, darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Die Höhe der Zulage wird entsprechend der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt (der allein oder mit mehreren Personen zusammenlebt).

Haushalt Monatliche Bruttoeinkommenshöchstgrenze Jährlicher Zuschuss
für 1 Person 2.258,84 € 1.652 €
für einen Haushalt von 2 Personen 3.388,25 € 2.065 €
für einen Haushalt von 3 Personen 4.065,91 € 2.478 €
für einen Haushalt von 4 Personen 4.743,56 € 2.891 €
für einen Haushalt von 5 Personen 5.421,21 € 3.304 €

 

Der Antrag muss ein Bankidentitätsnachweis (RIB) beigefügt werden.

Laden Sie den Antrag auf Zahlung des Zuschusses hier herunter. Der Antrag auf Erhalt der Teuerungszulage enthält sämtliche Angaben zum Haushalt und ist von allen erwachsenen Mitgliedern dieses Haushalts zu unterschreiben. Personen, die die Teuerungszulage bereits bezogen haben, erhalten am Ende des Jahres ein vorausgefülltes Formular vom FNS.

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