Wie am 19. August 2022 vom Ministerium für Wohnungsbau mitgeteilt wurde, enthält das Gesetz, das die Anpassung der seit dem 1. August 2022 geltenden Mietzuschüsse vorsieht, einen Fehler.
Nach der neuen Berechnung erhalten Empfängerhaushalte mit drei oder mehr Kindern, deren jährliches Nettoeinkommen derzeit 58.269,00 € übersteigt, einen geringeren Mietzuschuss als vorgesehen.
Der betreffende Fehler wird so schnell wie möglich berichtigt und betroffene Haushalte werden per Post über die aktualisierte Höhe des Mietzuschusses informiert. Der Fehler hat keine Auswirkungen auf die Berechtigung der Haushalte, einen Mietzuschuss zu erhalten.
Die Berichtigung gilt rückwirkend ab dem 1. August 2022, ohne dass die Betroffenen Schritte unternehmen müssen.
Somit wird jeder betroffene begünstigte Haushalt den Differenzbetrag ab der Veröffentlichung des Änderungsgesetzes erhalten.
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