Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags für den Automobilsektor

Die Automobilbranche durchläuft derzeit schwierige Zeiten mit Produktionsengpässen, gestörten Lieferketten und erheblichen Verzögerungen bei der Versorgung mit Ersatzteilen.

Derzeit mangelt es der Automobilbranche an Übersichtlichkeit mit vielen Fragezeichen in Bezug auf die Verkaufszahlen, die Entwicklung der Vertriebsnetze in den kommenden Jahren und die künftige Rolle, die der Händler in diesem Zusammenhang spielen kann.

In diesem schwierigen Umfeld freuen sich die Gewerkschaften LCGB und OGBL sowie die Berufsverbände der FEDAMO und der Karosseriebranche bekannt geben zu können, dass sie nach den konstruktiven Verhandlungen der letzten Monate eine Einigung über einen neuen Kollektivvertrag erzielt haben.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass Karosseriebetriebe, die ausschließlich Ausbeul- und Lackierarbeiten durchführen, wieder in den Geltungsbereich des Kollektivvertrags fallen, und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Somit wird es in Zukunft keine Rolle mehr spielen, ob ein Arbeitnehmer bei einer Kfz-Werkstatt oder einem Karosseriebetrieb beschäftigt ist, da allen Arbeitnehmern in der gesamten Kfz-Branche einheitliche Arbeitsbedingungen garantiert werden. Unternehmen, deren Tätigkeit im Bau von Karosserien besteht, bleiben jedoch ausgeschlossen, da sie andere Berufsprofile beschäftigen.

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten alle Beschäftigten einen 27. Urlaubstag und eine Erhöhung des Sonntagszuschlags auf 100%.

Dieser Kollektivvertrag garantiert in dem von Krisen geplagten Sektor eine gewisse Beschäftigungsstabilität und Kontinuität der Arbeitsbedingungen.

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