Am 19. Juli 2022 haben die Sozialpartner ein Vereinbarungsprotokoll für die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer der Südgemeinden (Bettemburg, Contern, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch-sur-Alzette, Garnich, Habscht, Käerjeng, Kayl/Téiteng, Monnerich, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sassenheim, Schifflingen und Steinfort) unterzeichnet.
Der Kollektivvertrag gilt vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
Die Sozialpartner haben unter anderem folgende Verbesserungen vereinbart:
- einmalige Prämie:
- 1% des Bruttojahreseinkommens für 2022, Auszahlung Anfang 2023;
- 1% des Bruttojahreseinkommens für 2023, Auszahlung Anfang 2024;
- 1% des Bruttojahreseinkommens für 2024, Auszahlung Anfang 2025;
- neue Lohntabelle – gültig ab dem 01. Januar 2023
- Abschaffung der Laufbahn A2 und Neueinstufung in A3 aufgrund des Prinzips der Beförderung;
- Aufwertung der Laufbahnen A3-H3;
- Abschaffung der Laufbahnen „V“ und (nicht automatische) Höhergruppierung in die neuen Laufbahnen „bis“ und „ter“;
- Verbesserung der Bereitschaftszahlungen.
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