Verlängerung des Goodyear Kollektivvertrags

Nach mehr als 6 Monaten konstruktiven Gesprächen in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen haben die Sozialpartner LCGB, OGBL und Goodyear Luxemburg eine Vereinbarung über die Verlängerung des geltenden Kollektivvertrags erzielt.

Trotz eines internationalen Kontextes, der von einer Reihe von Krisen (Wirtschaft, Gesundheit) und noch ungewissen Auswirkungen auf das Unternehmen und die Kaufkraft geprägt ist, setzt dieses neue Abkommen ein positives Zeichen, insbesondere durch die Lohnerhöhung, die allen Arbeitnehmern gewährt wird.

So sieht dieses Abkommen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 vor, dass :

  • eine allgemeine Lohnerhöhung von 50 € brutto ab dem 1. Januar 2024 bezahlt wird (dies schließt Beschäftigte mit einem “Executive”-Status aus),
  • der Goodyear-Einstellungslohn ab dem 1. Juli 2022 um 0,77 €/Stunde für Arbeitnehmer im Stundenlohn auf 14,45 €/Stunde (Grundlohn + fester Anteil) erhöht wird für diejenigen, die regelmäßig an Samstagen arbeiten, und auf 14,15 €/Stunde (Grundlohn + fester Anteil) für alle anderen,
  • ab dem 1. Juli 2023 der Übergang auf 100 % des dem Arbeitsplatz entsprechenden Grundstundenlohns bereits ab dem 2. Dienstjahr für Arbeitnehmer im Stundenlohn garantiert ist,
  • ab dem Jahr 2022 der Jahresurlaub in den ersten fünf Dienstjahren für Beschäftigte, die nicht regelmäßig an Samstagen arbeiten, um einen Tag (von 27 auf 28 Tage) erhöht wird,
  • die Mindestlöhne der Lohntabellen L1, L2 und L3 für Goodyear Mounting Solutions Arbeitnehmer im Stundenlohn ab dem 1. Januar 2023 an den Mindestlohn der Gruppe A1 angenähert werden (Verringerung der Differenz um 50 %),
  • jede Art von Belästigung am Arbeitsplatz in die potenzielle Liste der schwerwiegenden Gründe aufgenommen wird, die eine fristlose Entlassung rechtfertigen können
  • eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, um bestimmte Neuerungen bei der Anwendung des derzeitigen Solidaritätsbeitrags, insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, einzuführen
  • eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, um die Möglichkeit der Einrichtung eines oder mehrerer Wellness-/Gesundheitsräume an unserem Standort zu überprüfen.
Zurück zur Übersicht