Neue Broschüre: Kollektivverträge

Kollektivverträge (KV) sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und einem oder mehreren Arbeitgebern/Unternehmen oder Arbeitgeberverbänden über die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen, einer Branche oder einem Tätigkeitsbereich.

Ein Kollektivvertrag ermöglicht es, Beschäftigten Rechte zu gewähren, die nicht gesetzlich geregelt sind

Finden Sie alle Einzelheiten über die Merkmale eines KVs, seine Verhandlung und noch vieles mehr in unserer neuen Broschüre.

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