Kollektivverträge (KV) sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und einem oder mehreren Arbeitgebern/Unternehmen oder Arbeitgeberverbänden über die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen, einer Branche oder einem Tätigkeitsbereich.
Ein Kollektivvertrag ermöglicht es, Beschäftigten Rechte zu gewähren, die nicht gesetzlich geregelt sind
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