Gemeinde Wiltz: Neuer Kollektivvertrag sieht Zeitsparkonten in einer ersten Testphase vor

Am 3. Mai 2022 unterzeichneten die Gewerkschaften LCGB und OGBL einen neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Gemeinde Wiltz. Dieser gilt für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024.

Das Abkommen beinhaltet die Einführung einer vereinfachten Lohnstruktur mit nunmehr zwei linearen Laufbahnen. Des Weiteren ist die Einführung des Punktwertes der Beamten in zwei Etappen gegliedert. Vordienstzeiten für Neueinstellungen werden 1:1 anerkannt und das Bestandspersonal wird mit dem bestehenden Punktwert übernommen. Eventuelle Nachteile in der Restlaufbahn werden ausgeglichen.

Zudem werden Zeitsparkonten (CET) in einer ersten Testphase eingeführt. Der neue Kollektivvertrag sieht auch einen Sozialurlaub von 12 Stunden im Jahr vor, sowie eine leichte Verbesserung der Entschädigung des Bereitschaftsdienstes.

Zurück zur Übersicht