Indexierung des Kindergeldes wird nicht verschoben

Gemäß der Ende März zwischen der Regierung und den Sozialpartnern getroffenen Tripartite-Vereinbarung, wird eine mögliche zweite Indextranche, die für August 2022 vorgesehen war, auf April 2023 verschoben. Im Gegenzug wird eine Energiesteuergutschrift für die Monate von August 2022 bis März 2023 bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttoeinkommen von 100.000 € eingeführt.

Die luxemburgische Finanzministerin hat jedoch bestätigt, dass das Kindergeld davon nicht betroffen ist, und somit das Kindergeld diesen Sommer um 2,5% erhöht wird, sollte dann eine Indextranche fällig sein.

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