Reform des Gesetzesrahmens für die Sicherheitsbranche

Am 24. März 2022 fand eine Videokonferenz der interministeriellen Arbeitsgruppe mit dem Justizministerium zur Reform des Gesetzes vom 12. November 2002 über die privaten Wach- und Sicherheitsdienste statt.

Die LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im Sicherheitssektor, und der OGBL ebenso wie das zuständige Ministerium begrüßen die positive Entwicklung des Dossiers.

Die Gewerkschaften erinnerten daran, dass diese Reform mit einer Professionalisierung des Sektors einhergehen muss. Die Professionalisierung kann nur durch eine Grundausbildung für Sicherheitskräfte erreicht werden, die alle neuen Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Eintritt in das Unternehmen absolvieren müssen.

Darüber hinaus fordern die Gewerkschaften, dass Diplome, die im Ausland erworben wurden, in Luxemburg anerkannt werden.

Der gesetzliche Rahmen für die verschiedenen Berufsspezialisierungen (Hundeführer, Brandschutzbeauftragter, Flughafenmitarbeiter, Wachmann, Eventmanager, …) ist noch nicht formell festgelegt, könnte sich aber teilweise an den Nachbarländern orientieren.

Die Gewerkschaften haben darauf bestanden, dass diese Reform den gesetzlichen Tätigkeitsbereich unabhängig von der Funktion klar festlegt, um Überschneidungen mit den Aufgaben anderer Berufe zu vermeiden.

Darüber hinaus sind die Gewerkschaften der Ansicht, dass der Befähigungsnachweis nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern vom Justizministerium oder einer anderen vom Justizministerium anerkannten luxemburgischen Behörde ausgestellt werden muss. Dieses Dokument sollte Eigentum des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers sein, so wie Ausbildungsbescheinigungen.

Das Justizministerium hat die Forderungen zur Kenntnis genommen und wird sich über deren Umsetzung abstimmen.

Wir werden Sie über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

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