Gespräch mit dem Minister für soziale Sicherheit: Verordnung (EG) 883/2004

Am 14. März 2022 hat eine Delegation des LCGB den neuen Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen getroffen, um das Dossier bezüglich der Verordnung EG 883/2004 über die 25%ige Tätigkeit im Wohnsitzland der Arbeitnehmer im Transportsektor zu besprechen.

Der LCGB fasste kurz das Dossier zusammen, erklärte die verschiedenen bisherigen Schritte und den aktuellen Stand der Dinge.

Tatsächlich sucht der LCGB-Transport seit nunmehr fast 2 Jahren mit allen Mitteln nach der Möglichkeit, bilaterale Abkommen zwischen den Nachbarländern und Luxemburg abzuschließen, um die 25%-Grenze für Tätigkeiten im Wohnsitzland zu erhöhen oder ganz einfach den Transportsektor von diesen Bestimmungen auszunehmen.

Der LCGB hat den Minister einmal mehr an die verschiedenen Probleme dieser Verordnung und die daraus entstehenden Konsequenzen erinnert.

Für den LCGB ist es inakzeptabel, dass die betroffenen Arbeitnehmer täglich dem Risiko ausgesetzt sind, von der luxemburgischen Sozialversicherung abgemeldet zu werden, und dies nur, weil eine europäische Verordnung nicht an die tägliche Realität ihres Berufs angepasst ist.

Schließlich betonte der LCGB gegenüber dem Minister, dass der internationale Transportsektor für die luxemburgische Wirtschaft von größter Bedeutung ist, was die Entwicklung der Logistik und das reibungslose Funktionieren der Versorgungsketten betrifft.

Er wird ohne den Beitrag der Grenzarbeitskräfte weder funktionieren noch florieren können.

Daher schlug der Minister vor, einen Brief an die Minister der Nachbarländer zu schicken, um diese erneut zu treffen. Ziel ist es, die Gespräche zu intensivieren, um das Problem schließlich zu lösen.

Das Treffen verlief konstruktiv und der LCGB stellt fest, dass der neue Minister wirklich gewillt ist, eine positive Lösung für dieses Dossier zu finden.

Der LCGB-Transport wird sich weiterhin einsetzen und Sie über die Entwicklung dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

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