Das Ministerium für Wirtschaft sowie die Gewerkschaften LCGB und OGB-L haben erfahren, dass in Belgien der Staatsanwalt des Königs soeben den Widerruf des gerichtlichen Restrukturierungsplans von Liberty Steel für die Werke Tilleur und Flémalle beantragt hat. Es ist nun Sache des Unternehmensgerichts in Lüttich, sich zu diesem Antrag auf Widerruf des gerichtlichen Reorganisationsplans und damit letztendlich zur Auflösung der belgischen Einheiten der Liberty Steel Group zu äußern, die dies zur Folge haben könnte.
Nach den zahlreichen juristischen, finanziellen und wirtschaftlichen Rückschlägen, die die Unternehmenseinheiten von Liberty Steel in den letzten zwölf Monaten erlitten haben, stellen die Gewerkschaften und das Ministerium für Wirtschaft fest, dass das vom Staatsanwalt des Königs eingeleitete Verfahren letztendlich Rechtsklarheit über die Zukunft der belgischen Standorte schaffen wird.
In Luxemburg arbeiten die Gewerkschaften und das Ministerium für Wirtschaft weiterhin aktiv zusammen, um die Stahlaktivitäten und die Beschäftigung am Standort Dudelange aufrechtzuerhalten, indem sie alle möglichen Optionen in Betracht ziehen, einschließlich der Übernahme durch einen anderen industriellen Akteur.
Mitgeteilt vom Ministerium für Wirtschaft, dem LCGB und dem OGB-L
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