In Luxemburg besteht das Rentensystem aus 3 Säulen, nämlich den Pflichtbeiträgen zum gesetzlichen Rentensystem, den Beiträgen im Rahmen eines freiwilligen betrieblichen Zusatzrentensystem, das vom Arbeitgeber eingerichtet wurde, und freiwilligen individuellen Beiträgen für eine private Altersvorsorge.
Anspruchsberechtigung auf eine luxemburgische Rente
Um Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente in Luxemburg zu haben, muss man über eine beitragspflichtige Versicherungszeit von mindestens 120 Monaten verfügen. Um diese Dauer zu vervollständigen, ist es möglich, die luxemburgischen Versicherungszeiten mit denen eines anderen Mitgliedslandes der EU, des Schengenraums oder eines Drittlandes, mit dem Luxemburg ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, zu kumulieren.
Renteneintrittsalters
In Luxemburg liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Unter bestimmten Bedingungen kann eine vorgezogene Altersrente beantragt werden. Der Versicherte kann eine vorzeitige Altersrente entweder ab einem Alter von 57 Jahren beantragen, wenn er über einen Versicherungsverlauf von 480 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügt, oder ab einem Alter von 60 Jahren, sobald von den 480 Monaten mindestens 120 Monate durch beitragspflichtige Versicherungszeiten abgedeckt sind. Der Versicherungsverlauf kann „gemischt“ sein, d.h. sowohl luxemburgische als auch ausländische Zeiten umfassen. Im letzteren Fall zählen die sich überlagernden Versicherungsmonate nur einmal für die Bestimmung der Laufbahn.
Wenn die Voraussetzungen für eine Rente in Luxemburg im Alter von 65 Jahren nicht erfüllt sind, kann der Grenzgänger eine Rückerstattung seiner an die CNAP gezahlten Beiträge beantragen.
Simulation und Schätzung der luxemburgischen Rente
Während ausländische Zeiten zwar bei der Bestimmung des Renteneintrittsdatums zählen, gelten diese jedoch nicht für die Berechnung der Rentenhöhe. Die von Luxemburg gezahlte Rente wird nur auf Grundlage der in Luxemburg geleisteten Beitragszeiten berechnet. Für die anderen Länder, in denen ein Arbeitnehmer gearbeitet hat, erhält der Arbeitnehmer aus den jeweiligen Ländern seinen Rentenanteil gemäß den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der LCGB bietet Ihnen eine Analyse Ihrer Berufslaufbahn, um eine Simulation und Berechnung der luxemburgischen Rente vorzuzeichnen. Der LCGB berät Sie darüber hinaus hinsichtlich der zu befolgenden Vorgehensweisen beim Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Info-Center: Tel.: +352 49 94 24-222 | E-Mail: infocenter@lcgb.lu
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