Am 18. Februar 2022 organisierte der LCGB einen Informationsabend in Orscholz, um verheiratete Grenzgänger über die verschiedenen Besteuerungsarten und die Modalitäten zum Ausfüllen der Steuererklärung zu informieren.
Der LCGB wies darauf hin, dass verheiratete nicht ansässige Steuerpflichtige generell Steuerklasse 1 zugewiesen bekommen und nur auf Antrag und bei Erfüllung der Gleichstellungsbedingungen, in Steuerklasse 2 mit einem globalen Steuersatz besteuert werden können. In diesem Fall müssen verheirateten Grenzgänger eine Steuererklärung in Luxemburg einreichen. Können dann aber auch die gleichen Abzüge wie ansässige Steuerpflichtige geltend machen.
Der LCGB informiert Sie über die beste Option für Ihre persönliche Situation sowie über die verschiedenen Freibeträge und bietet seinen Mitgliedern kostenlose Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung.
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