Was tun, im Falle von Quarantäne oder Isolation und um Urlaub aus familiären Gründen COVID-19 zu beantragen?

Die Pandemie ist noch lange nicht überwunden. Deshalb sieht eine Regierungsmaßnahmen weiterhin die Möglichkeit vor, Urlaub aus familiären Gründen im Rahmen der COVID-19-Pandemie zu beantragen. Auch ist zu beachten, dass bei einer Quarantäne- oder Isolationsverordnung dies der Gesundheitskasse CNS zu melden ist.

Doch welche Dokumente muss ein Versicherter an die CNS schicken und innerhalb welcher Fristen?

Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (CRF-COVID-19)

Wenn sich ein Kind auf Beschluss oder auf Empfehlung der Gesundheitsbehörde oder der jeweils zuständigen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben muss, können Sie als Arbeitnehmer in Luxemburg „Urlaub aus familiären Gründen im Rahmen der COVID-19-Pandemie“ beantragen.

Der Elternteil, der CRF-COVID-19 in Anspruch nehmen muss, muss zunächst das Formular für Urlaub aus familiären Gründen im Rahmen der Covid-19-Pandemie ausfüllen.

Anschließend sind je nach der gegebenen Situation (anzukreuzende Felder auf dem Formular) verschiedene Dokumente dem Antrag beizufügen.

Die offiziellen Dokumente unterscheiden sich von Land zu Land:

Luxemburg

  • Von der Gesundheitsdirektion (Direction de la santé) ausgestellte Anordnung zur Quarantäne/Isolierung des Kindes.
  • Oder eine vom Ministerium für Bildung und Jugend (MENJE) ausgestellte Bescheinigung über die Schließung einer Schule.

 

Frankreich

  • Offizielles Dokument, das für Kontaktfälle und Schulschließungen von der Krankenversicherung ausgestellt wird. Ebenso kann ein Dokument, das eine Arbeitsunterbrechung nachweist, über „declare.ameli“ beantragt werden, wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
  • Oder eine auf den Namen des Kindes ausgestellte Bescheinigung der zuständigen Behörde (z. B. Schulleitung, Gemeinde usw.) über eine Schulschließung.

 

Belgien

  • Ärztliches Attest, in dem die Quarantäne/Isolation bestätigt wird, oder eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Empfehlung für die Quarantäne/Isolation.
  • Oder eine auf den Namen des Kindes lautende Schulschließungsbescheinigung, die von der zuständigen Behörde (z. B. Schulleitung, Gemeinde usw.) ausgestellt wurde.

 

Deutschland

  • Offizielles Dokument zur Quarantäne/Isolation, ausgestellt vom Gesundheitsamt/-behörde des zuständigen Bundeslandes.
  • Oder eine auf den Namen des Kindes lautende Schulschließungsbescheinigung, die von der zuständigen Behörde (z. B. Schulleitung, Gemeinde usw.) ausgestellt wurde.

 

Alle diese Dokumente müssen namentlich (auf den Namen des Kindes) ausgestellt sein. Ebenso kann die CNS den Nachweis eines positiven PCR-Tests der betreffenden Person/des betreffenden Kindes verlangen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Quarantäne- oder Isolationsanordnungen

Wenn eine Person sich aufgrund einer bestätigten COVID-19-Infektion in Isolation befindet oder aufgrund eines Hochrisikokontakts eine Quarantäneverordnung vorliegt, müssen nachfolgende Dokumente eingereicht werden:

  • Luxemburg: Isolierungsanordnung, die von der Gesundheitsdirektion (Direction de la santé) ausgestellt wird.
  • Frankreich: Offizielle Quarantäne-/Isolierungsanordnung. Diese Anordnung muss von der zuständigen nationalen Behörde ausgestellt sein (die CPAM über den Dienst télédéclare, declare.ameli).
  • Belgien: Ärztliches Attest, das die Quarantäne/Isolation bestätigt, oder eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Empfehlung zur Quarantäne/Isolation.
  • Deutschland: Quarantäne-/Isolierungsanordnung, die vom zuständigen Gesundheitsamt/-behörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Versicherte wohnt, ausgestellt wurde.

 

Alle diese Dokumente dienen der CNS als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, um eine Arbeitsunfähigkeit zu erfassen.

Die Dokumente müssen namentlich ausgestellt sein (bei elektronischer Übermittlung, z. B. E-Mail…). In einigen Fällen kann die CNS einen Nachweis des positiven PCR-Tests verlangen.

Versand, Fristen und Verzögerungen

Aufgrund der langen Wartezeiten für die Ausstellung von Quarantäne- oder Isolationsverordnungen, berücksichtigt die CNS vor allem das Datum der Ausstellung dieser Dokumente.

Nach Erhalt des Dokuments bzw. der Dokumente kann der Versicherte :

  • den Antrag für CRF-COVID-19 per E-Mail an cns-crf@secu.lu oder per Post an CNS – Indemnités pécuniaires – L-2980 Luxemburg verschicken. Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ist. Es ist sinnlos, einen Antrag an die CNS zu schicken, ohne die erforderlichen amtlichen Dokumente beizufügen.
  • die Quarantäne- oder Isolationsanordnung per E-Mail an saisieCIT.cns@secu.lu oder per Post an CNS – Indemnités pécuniaires – L-2980 Luxemburg verschicken.

 

Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Anträge geben Sie die 13-stellige Identifikationsnummer in der Betreffzeile/im Betreff der E-Mail an.

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