Wichtiger Hinweis für französische Grenzgänger: Nur Genesungszertifikate auf Basis eines positiven PCR-Tests in Luxemburg anerkannt

Frankreich stellt COVID-19-Genesungszertifikate sowohl auf Basis eines positiven Antigentests als auch eines positiven PCR-Tests aus. Gemäß europäischen Regelungen werden jedoch nur Genesungszertifikate aufgrund eines positiven PCR-Tests in der gesamten Europäischen Union anerkannt.

Das heißt, dass außerhalb Frankreichs Genesungszertifikate auf Basis eines positiven Antigentests nur dann anerkannt sind, wenn die nationale Gesetzgebung eines Landes dies ausdrücklich vorsieht. In Luxemburg gilt die EU-Regelung, d.h. im Rahmen eines CovidCheck sind nur Genesungszertifikate auf Basis eines positiven PCR-Tests rechtlich anerkannt, und zwar sowohl in der Freizeit als auch am Arbeitsplatz.

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