Das neue Covid-Gesetz sieht vor, dass der CovidCheck 3G ab dem 15. Januar 2022 am Arbeitsplatz verpflichtend ist.
Im Rahmen des CovidCheck 3G ist der Zugang zur Arbeit strikt begrenzt auf:
- Personen mit einem Impfzertifikat;
- Personen mit einem Genesenenzertifikat;
- Personen mit einer Testbescheinigung (PCR-Test oder zertifizierter Antigen-Schnelltest).
Jede in Luxemburg ausgestellte Impfbescheinigung ist ab dem Tag gültig, an dem das Impfschema vollständig ist (2 Impfdosen für Pfizer, Moderna und AstraZeneca, 1 Impfdosis für Johnson). Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung in Luxemburg beträgt maximal 12 Monate, eine baldige Verkürzung auf 9 Monate ist jedoch geplant.
Anders als bei der Teilnahme an Freizeitaktivitäten (Restaurant, Fitnessstudio usw.) unterscheidet das Gesetz bei der Arbeit nicht zwischen Personen, die bereits eine oder noch keine Booster-Impfung erhalten haben. Ein zusätzlicher Testnachweis ist daher für Personen mit einem gültigen Impfzertifikat gesetzlich nicht vorgesehen.
Die 3G-Regel gilt übrigens auch für Arbeitnehmer, die in den Bereichen HORECA, Veranstaltungen und Fitness arbeiten, für die seit Ende Dezember 2021 eine 2G+-Regelung gilt.
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