Grundsatzvereinbarung für Kollektivvertrag FHL unterzeichnet

Am 23. Dezember 2021 haben die Sozialpartner im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten im Krankenhaussektor eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet.

Folgende Punkte wurden verhandelt:

  • einmalige Prämienauszahlung von 3,08% des Einkommens 2021;
  • Möglichkeit von Altersteilzeit;
  • Einführung eines neuen Verwaltungssystems für Überstunden;
  • Verbesserungen bei den Bereitschaftsdiensten und deren Vergütung;
  • neuer Artikel über Telearbeit und das Recht auf digitales Abschalten;
  • Verbesserung des zusätzlichen Urlaubs bei Nachtarbeit;
  • Sozialurlaub für Familienangehörige ersten Grades;
  • 100%ige Anrechnung des Dienstalterbonus bei einem Wechsel vom SAS-Sektor zum FHL-Sektor;
  • geplante Verbesserung der Laufbahnen von Physiotherapeuten und Pharmazeuten sowie spezialisierten Krankenpflegern.

 

Die Grundsatzvereinbarung tritt nach Zustimmung der verschiedenen Entscheidungsgremien der unterzeichnenden Parteien in Kraft. Der Vorstand des Fachverbandes LCGB-Gesundheit, Pflege und Sozialpädagogik wird seine Mitglieder im Januar 2022 einberufen, um über die Annahme der Vereinbarung abzustimmen.

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