Am 23. Dezember 2021 haben die Sozialpartner im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten im Krankenhaussektor eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet.
Folgende Punkte wurden verhandelt:
- einmalige Prämienauszahlung von 3,08% des Einkommens 2021;
- Möglichkeit von Altersteilzeit;
- Einführung eines neuen Verwaltungssystems für Überstunden;
- Verbesserungen bei den Bereitschaftsdiensten und deren Vergütung;
- neuer Artikel über Telearbeit und das Recht auf digitales Abschalten;
- Verbesserung des zusätzlichen Urlaubs bei Nachtarbeit;
- Sozialurlaub für Familienangehörige ersten Grades;
- 100%ige Anrechnung des Dienstalterbonus bei einem Wechsel vom SAS-Sektor zum FHL-Sektor;
- geplante Verbesserung der Laufbahnen von Physiotherapeuten und Pharmazeuten sowie spezialisierten Krankenpflegern.
Die Grundsatzvereinbarung tritt nach Zustimmung der verschiedenen Entscheidungsgremien der unterzeichnenden Parteien in Kraft. Der Vorstand des Fachverbandes LCGB-Gesundheit, Pflege und Sozialpädagogik wird seine Mitglieder im Januar 2022 einberufen, um über die Annahme der Vereinbarung abzustimmen.
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