Verlängerung der Vereinbarung zur Besteuerung von französischen Grenzgängern im HomeOffice

Am 15. Dezember 2021 teilten die französischen und luxemburgischen Behörden mit, dass die Vereinbarung, die die Besteuerung der Arbeitstage regelt, die im Kontext der COVID-19 Pandemie im Home-Office geleistet werden, bis zum 31. März 2022 verlängert wird. Zirka 110.000 Franzosen, die in Luxemburg arbeiten, sind von dieser Maßnahme betroffen.

Im Hinblick auf die aktuelle Pandemielage sind dadurch Telearbeitstage, die aufgrund von COVID-19 geleistet wurden, bis mindestens zum 31. März 2022 unbegrenzt möglich ohne in Frankreich steuerpflichtig zu werden.

Zurück zur Übersicht