Gespräche mit der Regierung über die Einführung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz

Nach der Regierungsankündigung, im Januar 2022 eine 3G-Pflicht obligatorisch am Arbeitsplatz einzuführen, informiert der LCGB über die 1. Verhandlungssitzung zwischen Regierungs-, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, die in einem konstruktiven Klima stattgefunden hat.

Keine Entlassungen wegen 3G

Wie vom LCGB gefordert, hat die Regierung bestätigt, dass der obligatorische CovidCheck nicht als Entlassungsgrund dienen kann. Damit wird auch ein grundlegendes Problem des derzeitigen freiwilligen CovidCheck im Interesse der Existenzsicherung gelöst.

Tests für Personen, die nicht über ein vollständiges Impfschema verfügen

Der LCGB hat weiterhin gefordert, dass jede Person, die auf ihre 2. Impfdosis wartet, ab der Anwendung des obligatorischen CovidCheck Gutscheine für kostenlose zertifizierte Antigen-Schnelltests erhalten muss. Diese Personen sollen nicht für die für die Arbeit notwendigen Tests bezahlen müssen. Die Regierung wird bei der nächsten Verhandlungsrunde auf diesen Punkt zurückkommen.

Besonderer Status für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

Die Einführung eines solchen Status wurde ebenfalls thematisiert und seine praktische Umsetzung wird von der Regierung analysiert. Ein konkreter Vorschlag sollte bis zur nächsten Verhandlungsrunde vorliegen.

Zahlreiche praktische Fragen (Organisation der Kontrollen, Sanktionen bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Rahmens durch den Arbeitgeber usw.) wurden ebenfalls erörtert. Weitere Einzelheiten werden nach der nächsten Verhandlungssitzung, die noch diese Woche stattfinden wird, folgen.

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