Deutschland: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 1. Oktober 2021 wurde in Deutschland die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Krankenscheine werden seitdem von den Arztpraxen digital direkt an die deutschen Krankenkassen übermittelt.

Während einer Übergangszeit (bis zum 1. Juli 2022) müssen die Ärzte weiterhin auf Anfrage des Patienten die Bescheinigungen auf Papier ausdrucken. Alle in Luxemburg Versicherten müssen daher bei einem Arztbesuch in Deutschland explizit den Ausdruck der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung anfragen: eine für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und eine für den Patienten (mit Diagnose). Letztere (mit Diagnose) muss an die CNS gesendet werden, wobei eine Kopie vom Versicherten aufzubewahren ist.

Der erste Ausdruck muss entsprechend der Betriebsordnung an den Arbeitgeber gesandt werden. Der Ausdruck für die CNS kann per Post (CNS – Arbeitsunfähigkeit – L-2980 Luxemburg) oder als gescanntes Dokument per E-Mail (saisieCIT.cns@secu.lu) übermittelt werden. Die Fristen für die Einsendung der Unterlagen bleiben unverändert, d.h. spätestens am 3. Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit!

Hierbei handelt sich um eine Übergangslösung, die bis zum 1. Juli 2022 gilt. Die CNS arbeitet eng mit den deutschen Behörden zusammen, um eine dauerhafte Lösung zu erreichen. Über seine Vertreter im CNS-Verwaltungsrat wird der LCGB dieses Thema aufmerksam verfolgen und seine Mitglieder über alle aktuellen Entwicklungen informieren!

thumbnail of 2021 11 15 eCIT Allemagne

 

 

Zurück zur Übersicht