Mediahuis Luxembourg & Regie.lu: Anders als das Management, setzt sich der LCGB für eine nachhaltige Zukunft der Arbeitnehmer ein!

Der LCGB hat die Aufnahme der Verhandlungen für die Erneuerung des Kollektivvertrags beantragt und beabsichtigt, diese in einem konstruktiven Sinne zu führen. Für den LCGB beinhaltet der aktuelle Kollektivvertrag positive Aspekte, die es zu bewahren gilt und viele Bedingungen sind nach wie vor gültig. Daher hat der LCGB den Kollektivvertrag nicht aufgekündigt und schon gar nicht in seiner Gesamtheit.

Das Vorgehen des Managements dagegen ist nichts anderes als eine Provokation! Durch die vollständige Aufkündigung des Kollektivvertrags von Seiten der Unternehmensleitung, erzwingt diese einen Verhandlungszeitplan, nach welchem bis spätestens zum 17. August 2022 ein Ergebnis erzielt werden muss. Nach Ablauf dieser Frist setzt der Arbeitgeber mutwillig die Errungenschaften des Kollektivvertrags aufs Spiel und provoziert damit erneut einen Sozialkonflikt!

Die Provokation setzt sich im Forderungskatalog fort. Es überrascht nicht, dass Artikel 38 über die Arbeitsplatzgarantie sowie die Modalitäten für die Zahlung von garantierten Vorschüssen auf variable Gehaltsbestandteile gestrichen werden sollen. Für den LCGB sind diese Elemente des Kollektivvertrags jedoch wesentlich für den Erhalt der Arbeitnehmerexistenzen!

Nach schwierigen Jahren im Anschluss an die Sozialpläne und der vollständigen Reform des Kollektivvertrags im Jahr 2015 sowie aufgrund des Engagements der Beschäftigten während der Gesundheitskrise setzt sich der LCGB vor allem für die Wahrung guter Arbeitsbedingungen ein. Der LCGB lehnt jede Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ab und setzt sich für einen starken Kollektivvertrag ein, der den Einsatz der Arbeitnehmer honoriert.

Trotz des provokativen Verhaltens der Unternehmensleitung wird der LCGB diese Verhandlungen besonnen und im strikten Interesse der Arbeitnehmer führen. Der LCGB wird, falls notwendig, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Errungenschaften des Kollektivvertrags zu verteidigen!

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