Neuerscheinung: Kurzarbeit für die zweite Jahreshälfte

Am 1. Juli 2021 enden die Regelungen im Zusammenhang mit einer Konjunkturbelebung und es gelten wieder die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes bezüglich Kurzarbeit. In unserer Broschüre finden Sie alle notwendigen Informationen über die unterschiedlichen Kurzarbeitsregelungen.

Achtung: Für Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, die nicht Mitglied des HORESCA-Verbandes sind, wurde eine Ausnahme geschaffen. Diese Unternehmen können die Regelungen von Kurzarbeit COVID-19 noch bis zum 31. August 2021 in Anspruch nehmen, sofern diese bereits vor dem 1. Juli 2021 beantragt wurde.

thumbnail of 2021 07 Mesures Chômage Partiel 2e Semestre 2021 (DE)

 

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