Horeca: Sektorieller Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung

Nach der Sitzung des Konjunkturausschusses am 22. Juni 2021 gaben die Sozialpartner eine positive Stellungnahme zum Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung für das Hotel- und Gaststättengewerbe, der nun noch vom Regierungsrat genehmigt werden muss.

Bereits Anfang Juni einigten sich der Arbeitgeberverband HORESCA und die national repräsentativen Gewerkschaften OGBL und LCGB auf einen sektoriellen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Dieser Plan ermöglicht Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Kurzarbeit anzumelden und beinhaltet weitere Maßnahmen wie Schulungen oder Arbeitnehmerüberlassung. Zeitgleich verpflichten sich die Unternehmen keine Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorzunehmen.

Die Quote für Kurzarbeit liegt bei max. 50% der Gesamtstunden. Kann ein größeren Bedarf nachgewiesen werden, kann diese 50%-Grenze erhöht werden.

Von Juli bis Dezember 2021 können die Mitglieder des Arbeitgeberverband HORESCA Kurzarbeit in Anspruch nehmen und damit die nächsten Monate überbrücken und dank der Beschäftigungsgarantie können auch die Arbeitnehmer der Branche den kommenden Monaten gelassener entgegensehen.

Die Sozialpartner sind zufrieden mit dieser Vereinbarung, die sowohl den Unternehmen als auch den Arbeitnehmern zugute kommt und betonen den konstruktiven und respektvollen Sozialdialog während den Verhandlungen.

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