Reform des Kindergeldes: Ein weiterer gescheiterter Versuch

Der LCGB kritisierte mehrmals die Reform des Kindergeldes von 2016. Zum einen wurde der Wertverlust durch die Abschaffung der Indexierung nicht kompensiert und die neuen Einheitsbeträge fallen für kinderreiche Familien ungünstiger aus. Zum anderen entzog die Regierung Stiefkindern von Grenzgängern das Recht auf Kindergeld mit der Folge eines erneuten Urteils gegen Luxemburg wegen Diskriminierung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2020.

Der Gesetzentwurf 7828 soll zwar die luxemburgische Gesetzgebung an die europäische Rechtsprechung anpassen, jedoch erfüllt dieser Entwurf nicht die Vorgaben und die betroffenen Kinder bleiben weiterhin vom Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen. Das Urteil besagt eindeutig, dass kein Mitgliedstaat die Zahlung von Kindergeld für das Kind des Lebenspartners eines Grenzgängers verweigern darf, auch wenn es nicht das leibliche Kind ist. Die Lösung der Regierung schafft aber lediglich die Wohnsitzbedingung ab und nur Personen, die sozialversicherungspflichtig sind, erhalten für ihre leiblichen und adoptierten Kinder das Recht auf Kindergeld. Das Ergebnis ist der Erhalt des Status quo der 2016 eingeführten und vom EuGH verurteilten Diskriminierungen: Die Stiefkinder des Grenzgängers bleiben von den Familienzulagen ausgeschlossen, wenn der Partner nicht in Luxemburg arbeitet! In diesem Punkt muss der Entwurf also von Grund auf überarbeitet werden, um neue Klagen wegen Diskriminierung zu vermeiden.

Die Reform bleibt weiterhin insgesamt weit von den tatsächlichen Bedürfnissen entfernt. Obwohl der LCGB die Reindexierung des Kindergeldes begrüßt, ist diese Maßnahme der Regierung nichts weiter als eine politische Augenwischerei. Tatsächlich weigert sich die Regierung, die Wertverluste von mehr als 25 % seit 2006 auszugleichen und hat ihre Zusage von 2014, dass die Beträge aller Familienleistungen ab der Umsetzung der Reform regelmäßig angepasst werden, nicht eingehalten! Seit 2016 haben Familien 20 € Kindergeld pro Monat und Kind verloren. Die Regierung schuldet die Aufwertung des Kindergeldes und die sofortige Reindexierung alle Familienleistungen. Eine einfache Reindexierung des Kindergeldes zum 1. Januar 2022 ist angesichts des wachsenden Armutsrisikos völlig unzureichend!

Die geplante Reform ist ein weiterer gescheiterter Versuch der Regierung und folgt dem schlechten Beispiel der Studienbeihilfe, die nach mehreren verlorenen Klagen wegen Diskriminierung vor den europäischen Behörden zu einer für alle Familien ungünstigeren Gesetzesregelung geführt hat.

 

Kontakt:       

Christophe KNEBELER, beigeordneter Generalsekretär

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E-Mail: cknebeler@lcgb.lu

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