Kollektivvertrag für Werkstätten: Karosseriewerkstätten machen mit!

Am 19. Mai 2021 trafen sich der LCGB und OGBL mit dem Karosseriebauer-Verband in der Handwerkskammer. Das Treffen erwies sich als sehr konstruktiv, da der Verband seine Teilnahme an der ersten Verhandlungssitzung des Kollektivvertrags bestätige.

Zur Erinnerung: Der Kollektivvertrag für Werkstätten gilt derzeit nur für die Mitglieder der FEDAMO, der „Fédération des Distributeurs Automobiles et de la Mobilité“.

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