Gebäudereinigung – Verlängerung des Branchenkollektivvertrags

Am 17. Mai 2021 konnten die Gewerkschaften endlich eine Einigung erzielen und die Verlängerung des Branchenkollektivvertrags um 3 Jahre unterzeichnen. Dieser umfasst folgende Punkte:

  • zusätzlicher Jahresurlaub:
    • ab dem 16. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 1 Tag mehr (26+1 =27 Tage);
    • ab dem 26. Jahr der Betriebszugehörigkeit einen weiteren Tag (27+1=28 Tage);
  • eine lineare Gehaltserhöhung von 0,5 % für die Jahre 2022 und 2024;
  • Erstattung der Kilometerkosten für außerordentliche Fahrten mit dem Privatwagen, auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers;
  • Zustimmung bzw. Anhörung der Personalvertretung bei Entzug der Anwesenheitsprämie aufgrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes;
  • Aushändigung des Gehaltszettel ohne Zusatzkosten;
  • im Falle eines Betriebswechsels übernimmt der Auftragnehmer den gesamten Urlaub.
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