Ab dem 17. Mai 2021 werden Antigen-Schnelltests an Unternehmen verteilt. Mitarbeiter können sich so zweimal pro Woche freiwillig testen lassen. Die Pilotphase dieser Kampagne wird 6 Wochen dauern und nach 3 bis 4 Wochen erfolgt eine Bewertung des Projekts.
Die Sozialpartner betonten, dass die Durchführung der Tests weder für Unternehmen noch für Arbeitnehmer verpflichtend ist, sondern freiwillig erfolgen muss. Jedoch weisen Sie auch darauf hin, dass die regelmäßige Durchführung von Antigen-Schnelltests ein wesentliches Instrument ist, um die Verbreitung von COVID-19 weiter einzuschränken.
Auch wenn es keine explizite Schnelltest-Pflicht gibt, so bleibt die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsschutz mit den notwendigen Maßnahmen zu sichern. Im Hinblick auf das Risikomanagement im Zusammenhang mit COVID-19 fordert der LCGB, dass die Arbeitgeber zusammen mit der Personaldelegation eine Prozedur zur Anwendung der Selbsttests erstellt, um die Freiwilligkeit zu gewährleisten.
Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen der LCGB zur Verfügung: infocenter@lcgb.lu oder 00352 49 94 24 – 222.
Antigen-Schnelltests können eine Corona-Infektion ohne Laboranalyse innerhalb von 15 bis 30 Minuten nachweisen. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sollten Sie folgende Schritte vornehmen:
- begeben Sie sich sofort in Selbstisolation;
- melden Sie Ihr Ergebnis auf covidtracing.public.lu;
- informieren Sie Ihre persönlichen Kontakte;
- lassen Sie Ihr Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen.