Transport: Die Aktionen des LCGB beginnen sich auszuzahlen! Temporäre Einschreibung der betroffenen Fahrer

Am 7. Mai 2021 organisierte der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im Transportsektor im Großherzogtum, eine Protestkundgebung vor dem Ministerium für soziale Sicherheit, um die Untätigkeit des Ministeriums im Hinblick auf den Ausschluss der Fahrer von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) anzuprangern.

Aufgrund des Einsatzes des LCGB rudert das Ministerium für soziale Sicherheit zurück und bestätigt, dass mit den deutschen, belgischen und französischen Institutionen eine Vereinbarung gefunden wurde, die vorsieht, dass die betroffenen Berufskraftfahrer vorübergebend der Sozialversicherung angeschlossen bleiben bis das Wohnsitzland über die Sozialversicherungszugehörigkeit entschieden hat (dieses Prinzip wird auch für Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern angewandt).

Alle betroffenen Arbeitnehmer werden also künftig wieder in der CCSS eingeschrieben sein und erhalten bis zur endgültigen Entscheidung des Wohnsitzlandes ein vorläufiges Formular A1. Der LCGB begrüßt es, dass grenzüberschreitende Berufskraftfahrer während des Verfahrens zur Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung vorübergehend sozialversichert bleiben. Auch die 25 %-Schwelle im Transportsektor wird im Juni 2021 zwischen den Ministern der verschiedenen Länder besprochen.

Auch wenn endlich eine Übergangslösung gefunden wurde, kritisiert der LCGB, dass es so lange gedauert hat, bis das Ministerium für soziale Sicherheit gehandelt hat – ein völlig inakzeptables Verhalten! Doch freuen wir uns nicht zu früh, dieser kleine Schritt stellt keine endgültige Lösung des Problems dar.

Der LCGB bedauert den mangelnden politischen Mut die europäische Verordnung anzufechten. Der Minister hat es versäumt, vor dem EU-Gerichtshof zu klagen, um im Interesse aller betroffenen Berufskraftfahrer eine dauerhafte Einigung mit den Nachbarländern zu finden! Die wäre begründet durch die Besonderheiten des luxemburgischen Territoriums als auch des nationalen Transportmarktes. Ein luxemburgisches Transportunternehmen kann selbstverständlich nicht allein auf dem luxemburgischen Markt tätig sein, sondern muss sich international bewegen, eine Besonderheit eines kleinen Landes wie das Großherzogtum.

Für den LCGB ist es höchste Zeit, dass der Minister für soziale Sicherheit endlich seine Verantwortung wahrnimmt und durch eine endgültige Lösung die Existenz der grenzüberschreitend tätigen Fahrer und ihrer Familien sichert.

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