Am 6. April 2021 fand ein letztes Treffen zwischen den Sozialpartnern statt, um eine Lösung hinsichtlich der Höchstgrenze von 4 Stunden Sonntagsarbeit im Einzelhandel zu finden. Der LCGB bedauert, dass trotz seines Engagements, einen für alle akzeptablen Kompromiss zu finden, keine Einigung gefunden werden konnte. Es gilt also weiterhin der Gesetzesrahmen.
Der LCGB unterbreitete bei dem Treffen folgenden Vorschlag:
- eine eventuelle Überschreitung der Sonntagsstunden erfolgt nur auf freiwilliger Basis und beträgt maximal 8 Stunden. Der Personalvertretung kommt eine Schlüsselrolle zu, damit die Freiwilligkeit der Arbeit respektiert wird;
- die Einrichtung eines Überwachungsausschusses, der sicherstellt, dass die Vereinbarung in der Praxis ordnungsgemäß angewendet wird, und der Unregelmäßigkeiten meldet. Sanktionen oder die Beendigung der Vereinbarung werden ebenfalls festgelegt;
- die Obergrenze für die zusätzlichen Stunden liegt bei 96 Stunden pro Mitarbeiter, außer für Unternehmen mit einem Kollektivvertrag, die in Absprache mit den unterzeichnenden Gewerkschaften von dieser Obergrenze abweichen können;
- ein Ausgleich von 4 Stunden Urlaub nach 20 zusätzlichen Sonntagsarbeitsstunden;
- Unternehmen mit einem Kollektivvertrag müssen einen Anhang über die Mehrarbeit verhandeln.