Der LCGB unterzeichnete am 1. April 2021 einen sektoriellen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (PAB) für private Ausbildungszentren.
Durch die COVID-19-Pandemie stark beeinträchtigt, musste diese Branche 2020 teilweise ihre Aktivitäten einstellen und Präsenzschulungen waren durch die Hygienemaßnahmen erheblich eingeschränkt oder sogar unmöglich.
Für den LCGB spielt die berufliche Aus- und Weiterbildung eine wichtige Rolle beim Erwerb und der Verbesserung neuer Fähigkeiten und Kenntnisse, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder sich beruflich neu zu orientieren, oder um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
So haben der LCGB und die „Fédération des Centres de Formations privés“ (FCF) einen PAB ausgehandelt, um Entlassungen und Schließungen durch folgende Maßnahmen zu vermeiden:
- freiwillige Teilzeitarbeit,
- Kurzarbeit, angepasst an die Branche,
- Anpassungsvorruhestand,
- vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung,
- innerbetriebliche oder außerbetriebliche Fort- oder Ausbildungen, mit staatlich anerkannten Abschlüssen.
Ein Überwachungsausschuss ist für die periodische Überwachung der im Rahmen des PABs ergriffenen Maßnahmen zuständig, der vom 1. Mai 2021 bis zum 30. September 2021 gültig sein wird.
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