Transportsektor: Missachtung der Grundrechte bei grenzüberschreitender Arbeit für das Großherzogtum?

Der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im Transportsektor im Großherzogtum, prangert den katastrophalen Sozialversicherungsschutz für grenzüberschreitend tätige Berufskraftfahrer an, die für luxemburgische Unternehmen arbeiten. Obwohl der LCGB die Folgen der Durchführungsverordnung EG 987/2009 sowie der Grundverordnung EG 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit seit April 2020 anprangert, hält die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) weiterhin an einer strikten Anwendung der Bestimmungen fest, ohne Rücksicht auf die Auswirkungen auf die betroffenen Fahrer.

Bis zum 1. Mai 2020 wurden etwa 800 Fahrer entsprechend dieser Regelung übergangsweise der Sozialversicherung in Luxemburg angeschlossen. Doch mit diesem Tag, mitten in der Gesundheitskrise, änderte sich für diese Fahrer dies in dramatischer Art und Weise. Denn im Falle einer Tätigkeit des Arbeitnehmers in 2 oder mehr Ländern muss der Arbeitgeber, die zuständige Behörde des Wohnsitzlandes des Arbeitnehmers, so schnell wie möglich informieren, die dann die anwendbare Sozialgesetzgebung bestimmt. Da die vorgeschriebene Zweimonatsfrist nicht immer eingehalten wird, befinden sich die Fahrer in einem Rechtsvakuum.

Aus diesem Grund wurde vielen grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrern von der CCSS mitgeteilt, dass ihre Sozialversicherungszugehörigkeit aufgehoben wurde. Sie behalten zwar noch 3 Monate lang das Recht auf Gesundheitsleistungen, aber der sonstige Sozialversicherungsschutz (Rente, Unfall, Familienleistungen) wird nicht mehr gewährt. Da ein Antrag auf Wiedereingliederung mindestens 2 Monate dauert, können diese administrativen Hindernisse dem Grenzgänger im schlimmsten Fall nicht nur den Sozialversicherungsschutz, sondern auch den Arbeitsplatz kosten.

Der LCGB verurteilt die mangelnde Bereitschaft der nationalen politischen Akteure, Lösungen zur Existenzsicherung der betroffenen Fahrer zu finden. Bereits im Oktober 2020 hatte der LCGB vom Minister für soziale Sicherheit bilaterale Abkommen zwischen dem Großherzogtum und den Nachbarländern gefordert. Da bis heute keinerlei Reaktion seitens des Ministers erfolgte, muss sich der LCGB weiterhin Sorgen darüber machen, was mit den betroffenen Grenzarbeitern geschieht. Hält es der Minister etwa nicht für erforderlich, eine Lösung zu finden, um die Existenz dieser Mitarbeiter zu schützen? Und dies nachdem die Gesundheitskrise einmal mehr gezeigt hat, wie wichtig die Arbeitskräfte in der Grenzregion für das Großherzogtum sind?

 

Kontakt:        

Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär
Tel.: +352 49 94 24-230
Mobil: +352 691 733 023
E-Mail: pglouchitski@lcgb.lu

 

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